wenn es eine domain gibt (z.b. entwickler.com) und einige monate später wird der name „entwickler“ als marke in das deutsche markenregister eingetragen,
was passiert mit der domain und dem domain-inhaber? abmahnung?
muss der erste domain-inhaber die domain einfach so übergeben?
das ist eine höcht komplexe Materie, wobei der Domainname allein keinerlei Rechte sichert. D.h. nur einen Domainnamen registriert zu haben, hilft bei einer solchen Situation gar nichts, wenn man den entsprechenden Begriff nicht auch im geschäftlichen Verkehr nutzt, bzw. anderweitige Namensrechte geltend machen kann.
Auch ist nicht gesagt, dass ein Markenrechtsinhaber überhaupt Interesse an einer Domain bekunden wird, und wie er dann ggf. vorgeht. Eine direkte Abmahnung wird man üblicherweise nur dann schicken, wenn man klar die besseren Rechte hat und in der fremden Domainnutzung eine vorsätzliche Ausnutzung des Markennamens sieht. Eher zufällige bzw. nachträglich sich ergebende Konflikte versucht man üblicherweise zunächst auf dem Verhandlungswege zu lösen.
Klappt dies nicht, kann man immer noch Abmahnungen schicken. Diese sagen aber noch nichts über die Erfolgsaussichten in der Sache aus, wenn sich der Gegner hierauf nicht einlässt. Dann kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und in der müssen dann beide ihre Rechte am Namen belegen. Die Domain geht dann an den Gegner, wenn dieser die besseren Rechte nachweisen kann, wobei eine Markeneintragung allein nicht unbedingt ein besseres Recht hergeben muss. Dies insbesondere dann, wenn die frische Eintragung in einer anderen Klasse erfolgt ist, und der bisherige Eigentümer die langjährige Nutzung in einem einer anderen Klasse zuzuordnenden Bereich belegen kann.
Wenn es da Ärger gibt und es um richtig Geld geht, sollte man auf jeden Fall einen in diesem Bereich spezialisierten Anwaltskollegen mit der Sache betrauen. Es wird in diesem Bereich auch viel Schindluder getrieben und offensives Auftreten soll oft über tatsächlich schlechte Rechtspositionen hinwegtäuschen.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
was passiert mit der domain und dem domain-inhaber?
abmahnung?
Nein! s.u.
muss der erste domain-inhaber die domain einfach so
übergeben?
Nein! Der Marken-Inhaber hat kein Recht auf Übertragung der Domain. Sonst könnte jeder auf der Welt durch eine simple Markenanmeldung sich die Herausgabe einer Domain erzwingen. Hier hast du schlicht die besseren Karten!
meine Ausbildung zur Patentanwaltsgehilfin liegt lange zurück und umfasste nicht mehr die Thematik Domains und Internet.
Im Prinzip aber darfst du den Namen nicht mehr benutzen, wenn eine andere Person diese geschützt hat. Der Hinweis weiter unten, wonach du ja zuerst da warst und dann auch weiter nutzen darfst stellt sich m.E. eher schwierig dar. Bei „normalen“ Marken war es jedenfalls so, wenn du dir einen Namen einfallen lässt, ihn aber nicht schützt und dein Nachbar dann den Namen, weil er so toll ist, eintragen lässt, dann hast du leider Pech gehabt und musst den Namen aufgeben. Dumm gelaufen. Ist einem befreundeten Geschäftspartner auch so gegangen nachdem er schon jahrelang den Namen nutzte.
Für solche Verletzungsgeschichten gibt es die sog. Recherche. Viele Firmen lassen ihren Namen beim Patentanwalt überwachen. Sobald eine Verletzung publik wird, wird der betreffende angeschrieben und um Unterlassung gebeten.
Im äussersten Fall kann es zu einer sog. Verletzungsklage führen, in der du - wenn du unterliegst - zu Schadenersatz verurteilt werden kannst.
Also mein „altes“ Wissen im Fall des Falles besser updaten lassen, ob dass heute auch auf Domains angewendet wird.