Liebe ExpertInnen,
kann gegen die Entscheidung einer Staatsanwaltschaft, in einer Sache KEIN Ermittlungsverfahren einzuleiten, Einspruch (oder heisst es „Widerspruch“?) eingelegt werden? Falls diese Möglichkeit besteht: muss die Person, die die Anzeige erstattet hatte, in der Mitteilung über die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens auf diese Möglichkeit hingewiesen werden?
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank vorab
Michael Niepel