Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens

Liebe ExpertInnen,

kann gegen die Entscheidung einer Staatsanwaltschaft, in einer Sache KEIN Ermittlungsverfahren einzuleiten, Einspruch (oder heisst es „Widerspruch“?) eingelegt werden? Falls diese Möglichkeit besteht: muss die Person, die die Anzeige erstattet hatte, in der Mitteilung über die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens auf diese Möglichkeit hingewiesen werden?

Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank vorab
Michael Niepel

Guten Morgen!

Man nennt es das „Klageerzwingungsverfahren“ und das kann nur von der Person eingeleitet werden, die durch die Straftat in einem Rechtsgut verletzt worden ist und Strafantrag (nicht nur Anzeige) gestellt hat. Wenn das so ist, ist der Antragssteller natürlich auch zu informieren.

Hier ein Lektüretipp: http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s369.htm