In wie weit ist man dann rechtlich verpflichtet, zu was auch immer,
wenn man beim Standesamt war und einen Termin festgelegt hat?
Danke!
Sebastian
In wie weit ist man dann rechtlich verpflichtet, zu was auch immer,
wenn man beim Standesamt war und einen Termin festgelegt hat?
Danke!
Sebastian
Hallo erstmal,
Du meinst, es ist ein Eheschließungstermin vereinbart worden? Dann verpflichtet einen dies zunächst einmal materiellrechtlich zu gar nichts. Schließlich wird die entscheidende Frage erst im Termin gestellt, und auch da kann man sich dann noch gegen die Eheschließung entscheiden. Die feine Art wäre dies natürlich nicht, und es soll verhinderte Ehegatten gegeben haben, die dann auch körperliche Gewalt angewendet haben (was ich irgendwie auch verstehen kann).
Rein formal sollte man natürlich einen nicht mehr „benötigten“ Termin absagen, und gebührentechnisch bleibt man vermutlich auch auf dem ein oder anderen Euro sitzen (erst recht, wenn man nicht absagt!).
Gruß vom Wiz
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Also gehen die beiden damit keine gegenseitige Verpflichtung ein?
Sollte es sioch noch einer anders überlegen, ist man zu nichts verpflichtet?
Gruß
Sebastian
Hallo Sebastian,
Stichwort Verlobung. Ich weiß nicht wie das ganze rechtlich gesehen wird. Vielleicht kann hier jemand juristisch versiert etwas dazu sagen. Es kann sein, dass ihr durch den Gang zum Standesamt sozusagen offiziell als verlobt geltet. Bei einer Entlobung kann es rechtlich gesehen gegenseitige Ansprüche geben.
Gruß
Phoebe
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