Email rechtsverbindlich?

Ist eine Zustimmung zu einem Kauf, die per Email kommt als rechtsverbindlich anzusehen obwohl keine Unterschrift geleistet wurde? Ist es zudem abhängig, ob es eine Formvorschrift für die Art des Kaufs gibt?
vielen dank vorab

Hallo!

Ist eine Zustimmung zu einem Kauf, die per Email kommt als
rechtsverbindlich anzusehen obwohl keine Unterschrift
geleistet wurde?

Auch Nicken, Winken oder Klatschen kann als Willenserklärung bzgl. eines Vertragsschlusses angesehen werden. Einer Unterschrift bedarf es grundsätzlich nicht.

Ist es zudem abhängig, ob es eine
Formvorschrift für die Art des Kaufs gibt?

Ich verstehe die Frage zwar nicht (abhängig wovon?), aber wenn es zB um Grundstücke geht, dann reicht eine Mail nicht aus…

Herzl Dank für deine Antwort!

Ich verstehe die Frage zwar nicht (abhängig wovon?), wenn:es zB um Grundstücke geht, dann reicht eine Mail nicht aus…

Angenommen der Interessent gibt per Mail seine Zustimmung zu einem Hauskauf ab? Notartermin etc.wird noch mitgeteilt.
Doch man könnte davon ausgehen, dass der Käufer verbindlich dem Kauf zustimmt oder ist es immer noch ein schwebendes Geschäft, von dem die Gefahr ausgeht, dass der Käufer zurücktritt?
vielen dank vorab!

Sinn und Zweck der Beurkundungspflicht ist unter anderem auch, dass die Vertragspartner über die Folgen ihres Tuns vom Notar belehrt werden und so sichergestellt ist, dass sie ihren Willen zum Vertragsschluss erst dann kundtun, wenn sie wissen, was sie tun.

Ergänzung
Insbesondere ist die Schriftform auch wichtig, weil sie eine Warnfunktion erfüllt. Die Mail ist also aus gutem Grunde irrelevant.

Levay