Moin,
angenommen, jemand hat eine Leistung von einer Firma erhalten und bezahlt seine Rechnung an das in der Rechnung angegebene Firmenkonto. Zwischen Rechnungsstellung und Bezahlung wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet. Der Schuldner hat natürlich von der Insolvenz nichts gewusst.
Was passiert nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
a) mit dem Firmenkonto selbst (wird das aufgelöst, werden Geldeingänge zurückgebucht…)
b) mit dem Geld, was nach seiner Bestellung auf dem Firmenkonto eingeht?
Hat der Schuldner nun seine Rechnung bezahlt oder besteht die Schuld weiterhin, weil nicht an den vorläufigen Insolvenzverwalter gezahlt wurde?
Wie soll sich ein Schuldner verhalten, der anschließend vom vorläufigen Insolvenzverwalter angeschrieben wurde, daß die Rechnung noch offen steht?
Falls die Konstruktion Fragen offen lässt, bitte rückfragen, dann lasse ich mir zur Erweiterung der Konstruktion etwas einfallen.
Gruß vom Wolf