Schuldnerzahlung nach Insolvenzeröffnung

Moin,

angenommen, jemand hat eine Leistung von einer Firma erhalten und bezahlt seine Rechnung an das in der Rechnung angegebene Firmenkonto. Zwischen Rechnungsstellung und Bezahlung wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma eröffnet. Der Schuldner hat natürlich von der Insolvenz nichts gewusst.

Was passiert nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
a) mit dem Firmenkonto selbst (wird das aufgelöst, werden Geldeingänge zurückgebucht…)
b) mit dem Geld, was nach seiner Bestellung auf dem Firmenkonto eingeht?

Hat der Schuldner nun seine Rechnung bezahlt oder besteht die Schuld weiterhin, weil nicht an den vorläufigen Insolvenzverwalter gezahlt wurde?

Wie soll sich ein Schuldner verhalten, der anschließend vom vorläufigen Insolvenzverwalter angeschrieben wurde, daß die Rechnung noch offen steht?

Falls die Konstruktion Fragen offen lässt, bitte rückfragen, dann lasse ich mir zur Erweiterung der Konstruktion etwas einfallen.

Gruß vom Wolf

Hallo!

Was passiert nach Bestellung :des vorläufigen
Insolvenzverwalters
a) mit dem Firmenkonto selbst (wird das aufgelöst, werden
Geldeingänge zurückgebucht…)

Der Inso-Verwalter hält seine Finger auf dem Konto. Was herein kommt, wird nicht zurück gebucht/gezahlt. Warum auch! Der Inso-Verwalter ist froh über jeden Cent.

b) mit dem Geld, was nach seiner Bestellung auf dem
Firmenkonto eingeht?

Darüber befindet ausschließlich der Inso-Verwalter.

Hat der Schuldner nun seine Rechnung bezahlt…

Ja! Der Schuldner sollte die Belege aufbewahren, um bei Zweifeln die erfolgte Zahlung nachweisen zu können.

Gruß
Wolfgang