also eine person A wohnt zur miete. dieses person hat mit der eigentümerin ( eine alte dame ) einen auf 10 jahre datierten mietvertrag ausgehandelt ( unter anderem keine erhöhung der miete in diesem zeitraum )
vor kurzem starb die besitzerin und der erbe besteht nun auf eine dicke mieterhöhung mit der begründung das durch den tot der vertrag ungültig wird !
Unsinn! Beim Tod der Vermieterin tritt der Erbe an ihre Stelle und übernimmt den Vertrag zu den alten Bedingungen. Mieterhöhungen sind bei Wohnungsmiete dann sowieso nur in engen Grenzen zulässig, und ohne schriftliche Zustimmung des Mieters müßte der Vermieter schon vor Gericht auf Mieterhöhung klagen.