Einschreiben mit Rückschein

Hallo !

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich an eine Firma ein Einschreiben mit Rückschein schicke, in dem es um eine Terminsache geht (z.B. Zahlungsfristeinhaltung, etc.), die Firma das Einschreiben aber nicht annimmt bzw. nicht auf der Post abholt. Dann kann ich ja quasi gar nicht rechtzeitig mit denen Kontakt aufnehmen…
Haben die dann Recht, gerichtlich oder wie auch immer vorzugehen, weil ich mich nicht rechtzeitig gemeldet (bezahlt) habe ?

Gruß,

Micha

Hi,

ob ein Einschreiben abgeholt wurde oder nicht ist irrelevant.
Der Versuch es zuzustellen, sollte rechtlich gleich zu bewerten sein, wie die Zustellung selbst. Wichtig: Den zurückgekommenen Brief ungeöffnet aufbewahren. Die Stempel der Post darauf belegen, dass er nicht abgeholt wurde.

Gruß

Matthias

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Hallo,

da gibt es ein eindeutiges Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs:

BAG Urteil v. 15.11.1962 -2 AZR 301/62, BAGE 13,313

Ein Einschreibebrief ist nicht schon dann zugegangen, wenn der Postbote bei der Zustellung
niemanden antrifft, aber einen Benachrichtigungszettel hinterläst, sondern erst dann, wenn
der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird.

Der Adressat, der rechtsmissbräuchlich das Abholen eines Einschreibebriefes unterlässt oder
rechtsmissbräuchlich seine Aushändigung verhindert, muss sich allerdings so behandeln
lassen, als wenn ihm die Sendung zugegangen wäre.

Der Sachverhalt aus dem zweiten Absatz dürfte für Dein Problem zutreffen. Heb Dir auf jeden Fall sowohl den Postbeleg der Einlieferung sowie den zurückgegangenen Brief auf. Schaden kann es auf jeden Fall nicht, den Empfänger vieleicht mittels normaler Post freundlich auf den Umstand hinzuweisen, dass der Empfang der von Dir aufgegebenen Postsendung verweigert wurde.

Bei einem Rechtsstreit um die Termineinhaltung würdest Du (vorausgesetzt, die Beweislage stimmt) mit ziemlicher Sicherheit gewinnen. Von evtl. Zahlungsverpflichtungen bist Du natürlich deswegen nicht befreit. Irgendwelche Verzugszinsen würde ich aber keinesfalls bezahlen.

Gruss
Peter

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