Hallo,
folgender Sachverhalt:
Jemand hat über eBay ein Produkt zu sagen wir mal €200,- ersteigert.
Im Angebot enthalten war, dass das ersteigerte Produkt abgeholt werden muss, also nicht verschickt wird.
Dieser will nun offensichtlich weder das Produkt abholen, noch das Produkt bezahlen.
Lt. AGB von eBay ist aber ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen. Oder sehe ich das falsch?
Wie kann man gegen so jemanden vorgehen?
Ich vermute, dass diese Problem auch andere hier schon mal so ählich hatten.
Für Anregungen danke ich,
Andreas