Beweiskraft einer schnöden eMail

Hallo liebe Experten,

ich habe keine materiell-rechtliche Frage, sondern es geht mir um die Beweisbarkeit und zwar nicht so theoretisch, sondern am Maßstab amtsgerichtlicher Rechtspraxis :smile:

Angenommen jemand könne durch eMails beweisen, dass ein anderer ihm Geld schuldet; würde dieser Beweis anerkannt? Oder sind eMails zu sehr fälschbar, als dass ein Gericht die Beweisführung auf so etwas stützen würde? Wer weiß das halbwegs gesichert?

Es würde sich über Antworten freuen:
Levay

Hallo,

ich habe heute gelesen das Emails keine Beweiskraft haben, weil nicht nachzuweisen ist das sie der Empfänger auch wirklich erhalten hat.

Im Umkehrschluss könnte ich mir vorstellen das es auch für erhaltene Emails gilt, weil der Nachweis fehlt, das diese entsprechende Person sie auch wirklich selber abgeschickt hat.

Im Brett für IT Sicherheit kann man öfter nachlesen, das Absender irgendwie gefälscht werden können. Von daher glaube ich nicht, das es als Beweis gilt.

Liebe Grüße
Rocco

Hi,

ich habe keine materiell-rechtliche Frage, sondern es geht mir
um die Beweisbarkeit und zwar nicht so theoretisch, sondern am
Maßstab amtsgerichtlicher Rechtspraxis :smile:

Angenommen jemand könne durch eMails beweisen, dass ein
anderer ihm Geld schuldet; würde dieser Beweis anerkannt? Oder
sind eMails zu sehr fälschbar, als dass ein Gericht die
Beweisführung auf so etwas stützen würde? Wer weiß das
halbwegs gesichert?

Wie Du weisst, bin ich kein Rechtsgelehrter, aber immerhin technisch versiert genug. eMails können nicht als Beweis gelten, das ergibt sich daraus, daß sie per se erstmal beliebig fälschbar sind, von jedem an jeder Stelle und in jeder Weise.

Als Indiz können sie indes verwendet werden, aber bei einer Angelegenheit wie einer Geldschuld wäre es eine grobe Mißachtung der technischen Realität, eine eMail als Beweis heranzuziehen und schlicht herausragende Dummheit. Leider sind Richter grundsätzlich dazu berechtigt, dumm sein zu dürfen.

Anders sieht die Lage aus, wenn die Mail digital signiert ist. Eine qualifizierte digitale Signatur nach Signaturgesetz hat Unterschriftenwert, „minderqualifizierte“ Signaturen dürften jedoch schon ausreichen, um die Aussagekraft einer Mail erheblich zu erhöhen.

Gruß,

Malte.

Hallo!

Oder sind eMails zu sehr :fälschbar, als dass ein :Gericht die Beweisführung auf :so etwas stützen würde?

Seit Wochen erhalte ich täglich ein oder mehrere Mails, deren vermeintliche Absender bestimmt Stein und Bein schwören würden, diese Mails nicht abgeschickt zu haben. Haben sie auch nicht. Mails einschließlich ihrer Absenderkennung sind fälschbar.

Gruß
Wolfgang

Hy,

noch ein kleiner Nachtrag…

Anders sieht die Lage aus, wenn die Mail digital signiert ist.
Eine qualifizierte digitale Signatur nach Signaturgesetz hat
Unterschriftenwert, „minderqualifizierte“ Signaturen dürften
jedoch schon ausreichen, um die Aussagekraft einer Mail
erheblich zu erhöhen.

Signaturgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sigg_2001/

Vergabestellen für kostenlose Zertifikate:
http://www.thawte.com
http://www.cacert.com

weitere Infos zur digitalen Signatur (technischer Art):
http://www.ivamp.de/thawte/index.htm

Gruß
h.

Hallo Levay,

was ist das??..du stellst mal eine Frage…*grinz*…
Habt Ihr eine Klausur darüber??..hehe…

mfg

Frank

Hi Frank,

ich stelle sogar öfter mal Fragen. Nee, ist keine Klausur, aber ich darf jetzt ja auch nicht sagen, dass ich das aus ganz PRAKTISCHEN Gründen wissen will :smile: Dann schmeißen mich die Moderatoren raus. Also: DER FALL IST FIKTIV!!!

Levay