Links zu illegalen mp3 rechtswiedrig

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe eine MP3-Meta-Suchmaschine im Internet, bei deren Ergebnisseiten ich nicht ausschließen kann, dass illegale MP3’s gefunden werden. Dies resultiert daher, da eine Meta-Suchmaschine nur Links mehrerer anderer Suchmaschinen in anders sortierter Reihenfolge und Gewichting ausgibt. Somit habe ich keinen Einfluß auf das angezeigte Ergebnis.

Mache ich mich damit strafbar? Gibt es einen Hinweis, der evetuell vor einer strafbaren Handlung schutzt? Und wieso werden Suchmaschinen wie mp3.lycos.de nicht bestraft?

Vielen Dank!

MfG
Michael Schramm

Denkbar ist Strafbarkeit als Begünstigung
Diese Links könnten allenfalls als Begünstigung, § 257 StGB, strafbar sein. Begünstigung erfordert eine rechtswidrige Tat (die illegalen MP3), und „einen anderen“, der dem Täter „Hilfe leistet“ (das könnten die Links sein) und das in der „Absicht“ tut, dem Täter „die Vorteile der Tat zu sichern“ (und daran scheitert die Strafbarkeit der Links vermutlich).
Daß die Links keine finanziellen Vorteile bringen, läßt die Strafbarkeit nicht entfallen. Bekäme man etwas dafür, daß für illegale MP3 geworben wird, dann wäre das nicht mehr Begünstigung, sondern Hehlerei.

Auf Begünstigung stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Django