Vertragsrecht - Kündigungsklausel

Wenn in einem Vertrag mit einem Kunden eine Kündigungsfrist festgeschrieben ist, muss diese Kündigungsfrist doch von beiden Seiten eingehalten werden, denn beide Seiten haben den Vertrag unterschrieben. Es liegen keine rechtswidrigen Handlungen vor, die eine frühzeitige Kündigung zulassen, d.h. die vertragsgemässen Punkte wurden immer eingehalten. Welche BGB-Paragraphen wirken? Ich weiss, dass es verschiedene Vertragsarten gibt. Hier handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, das Produkt ist also eine Dienstleistung, die wir bisher erbracht haben. Wir wollen auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen und auch unsere Arbeit bis zu diesem Zeitpunkt vertragsgemäss leisten. Danke für Eure Antwort.

Kommt auf den Vertragstyp an
Dein „Dienstleistungsvertrag“ kann ein Werkvertrag, aber auch ein Dienstvertrag oder (unwahrscheinlich) ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein. Du müßtest den Vertrag näher beschreiben. Wozu bist Du verpflichtet?

Vom Vertragstyp hängt die Kündigungsmöglichkeit ab:

  • einen Werkvertrag kann der Besteller jederzeit kündigen, muß aber trotzdem die vereinbarte Vergütung zahlen, § 649 BGB;
  • einen Dienstvertrag kann jeder der Beteiligten nach den Bestimmungen des § 621 BGB kündigen, wobei vertraglich vereinbarte Fristen den gesetzlichen Fristen vorgehen. Nimmt der Besteller die Dienstleistung nicht entgegen, gilt § 615 BGB: Er muß zahlen, ohne daß der andere zur Nachleistung verpflichtet ist.

Werkvertrag wäre also das Beste für Dich.

Django

Hi,
wenn beide Vertragspartner Kaufleute im handelsrechtlichen Sinne sind, ist der Vertrag zwingend bindend, auch wenn andere gesetzliche Vereinbarungen bestehen; die gesetzlichen Vereinbarungen gelten immer nur dann, wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden.

Wenn einer der Vertragspartner „Nichtkaufmann“ ist, also „normaler“ Bürger ohne eigene Firma, sind die gesetzlichen Vorschriften zwingend, sofern hier im Gesetz ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen nicht zugelassen sind.
Welches Gewerbe, könnte ggf. weiterhelfen.
mfG
peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]