angenommen jemand hat einen Wagen einen Van mit LKW-Zulassung. Er fährt am Sonntag mit seinem Anhänger um ein paar Möbel zu transportieren. Die Polizei hält ihn an und er kriegt ne Anzeige wegen Nichtbeachtung des Sonntagsfahrverbots.
Ist das wirklich so?
Ein Autohändler hatte gesagt, daß es wegen der LKW-Zulassung keine Einschränkungen gäbe.
Wenn die Polizei recht hat, gilt das dann auch, wenn man Pferde im Anhänger transportiert?
Danke im voraus
Viele Grüße
angenommen jemand hat einen Wagen einen Van mit LKW-Zulassung.
Er fährt am Sonntag mit seinem Anhänger um ein paar Möbel zu
transportieren. Die Polizei hält ihn an und er kriegt ne
Anzeige wegen Nichtbeachtung des Sonntagsfahrverbots.
Ist das wirklich so?
Ja das ist so - das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKW > 7,5t und für alle Fahrzeuge mit LKW-Zulassung mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht)
Ein Autohändler hatte gesagt, daß es wegen der LKW-Zulassung
keine Einschränkungen gäbe.
gerade DESWEGEN gibt es eine Einschränkung
Wenn die Polizei recht hat, gilt das dann auch, wenn man
Pferde im Anhänger transportiert?
Ja , natürlich
Umgehen kann man das nur, wenn man eine Ausnahmegenehmigung beantragt und erhält
Wenn die Polizei recht hat, gilt das dann auch, wenn man
Pferde im Anhänger transportiert?
Ja , natürlich
Umgehen kann man das nur, wenn man eine Ausnahmegenehmigung
beantragt und erhält
Grüße H.
Klugschei…modus an:
ist insoweit aber nur richtig, wenn das Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist - Zugfahrzeug mit PKW-Zulassung + Pferdehänger mit Pferden hat am Sonntag + Feiertag diesbezüglich kein Problem!