Was tun bei drohendem Fahrverbot ?

Hallo Zusammen,

Nehmen wir mal an, jemand ist geblitzt worden, auf dem Weg zur Arbeit… Es war eine vierspurige Straße, allerdings steht der Blitzkasten ca. 100 m hinter einem Ortseingangsschild, und somit sind da nur 50 erlaubt gewesen. Geblitzt wurde derjenige mit 83 km/h (festgestellte Geschwindigkeit abzgl. Toleranz --> so stehts im Anhörungsbogen.)

Der Wagen war ein von sixt gemieteter, somit steht wohl auch fest,dass die Person den Wagen gefahren hat.

Gibt es irgendetwas, mit Aussicht auf Erfolg, dass die Person um den 1 Monat Fahrverbot herumkommt ?

Versteht das nicht falsch, ich denke schon, dass Strafe sein muss, allerdings fährt unsere fiktive Person täglich 95 km zur Arbeit (und 95 zurück), und hat leider keine andere Möglichkeit, irgendwie sonst pünktlich hin und wieder weg zu kommen. Er würde also mit 100%iger Sicherheit dadurch seinen Arbeitsplatz verlieren. (Urlaub nehmen geht nicht, den hat er schon verbraten leider)

Ich hoffe, jemand weiß was nützliches…

Gruß, Kristian

Guten Abend.

Zu diesem Thema (aber mit anderem Hintergrund) gibt es bereits etwas: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gibt es irgendetwas, mit Aussicht auf Erfolg, dass die Person
um den 1 Monat Fahrverbot herumkommt ?

Müsste auch irgendwo im obigen Thread was dazu stehen…

Versteht das nicht falsch, ich denke schon, dass Strafe sein
muss, allerdings fährt unsere fiktive Person täglich 95 km zur
Arbeit (und 95 zurück), und hat leider keine andere
Möglichkeit, irgendwie sonst pünktlich hin und wieder weg zu
kommen. Er würde also mit 100%iger Sicherheit dadurch seinen
Arbeitsplatz verlieren. (Urlaub nehmen geht nicht, den hat er
schon verbraten leider)

Ein paar andere Ideen: näher zum Arbeitsplatz ziehen, andere Stelle suchen, früher losfahren, sich fahren lassen… (okay, nicht so besonders originell)

HTH
mfg M.L.

Hallo!

Ein paar andere Ideen: näher zum Arbeitsplatz ziehen, andere
Stelle suchen, früher losfahren, sich fahren lassen… (okay,
nicht so besonders originell)

Nun,es wurde auch nicht nach einer originellen, sondern nach einer praktikablen Lösung gefragt. Und das mit dem „Fahren lassen“ ist eine praktikable Lösung. Ich kenne einen Handwerksmeister, der einen Monat lang alle Termine mit Hilfe eines Studenten hat bewältigen können.

Hallo,

man kann sich mit den Behörden einigen, dass das Fahrverbot in die Urlaubszeit gelegt wird, so dass Dein Arbeitsplatz nicht gefährdet ist.

(Das macht man nicht unbedingt aus Freundlichekeit, sondern weil die meisten Klagen nur deshalb eingereicht werden, um den Termin des Fahrverbots eben da hin zu legen.)

Viele Grüße

Peter

Abschließend…
Es wird, wie man bei dem Link-Tipp bereits nachlesen kann, regional unterschiedlich gehandhabt. Bei der notwendigen Argumentation sollte man sich nicht auf seinen Instinkt verlassen. Wenn die Situation wirklich so existenzbedrohend ist, sind die paar Kröten für den Anwalgt gut angelegtes Geld: http://www.verkehrsrecht.de

Hi!

Nehmen wir mal an, jemand ist geblitzt worden, auf dem Weg zur
Arbeit… Es war eine vierspurige Straße, allerdings steht der
Blitzkasten ca. 100 m hinter einem Ortseingangsschild, und
somit sind da nur 50 erlaubt gewesen. Geblitzt wurde derjenige
mit 83 km/h (festgestellte Geschwindigkeit abzgl. Toleranz
–> so stehts im Anhörungsbogen.)

Das ist schlecht.

Der Wagen war ein von sixt gemieteter, somit steht wohl auch
fest,dass die Person den Wagen gefahren hat.

Keineswegs.
Auf alle Fälle Einspruch einlegen und über einen Anwalt Akteneinsicht verlangen. Das Photo würde ich unbedingt prüfen!
Wenn Du ADAC Mitglied bist, ist eine erste Rechtsberatung zudem kostenlos.

Gibt es irgendetwas, mit Aussicht auf Erfolg, dass die Person
um den 1 Monat Fahrverbot herumkommt ?

s.o.

Versteht das nicht falsch, ich denke schon, dass Strafe sein
muss, allerdings fährt unsere fiktive Person täglich 95 km zur
Arbeit (und 95 zurück), und hat leider keine andere
Möglichkeit, irgendwie sonst pünktlich hin und wieder weg zu
kommen. Er würde also mit 100%iger Sicherheit dadurch seinen
Arbeitsplatz verlieren. (Urlaub nehmen geht nicht, den hat er
schon verbraten leider)

Auf keinen Fall im Anhörungsbogen mehr ausfüllen als die Pflichtfelder.
Den Verstoß NICHT zugeben.

Ich würde hier alle Register ziehen, denn es interessiert in unserem Beamtenstaat niemanden, ob Du durch den FS-Entzug Deinen Job verlierst oder die Linde rauscht…
Du kannst Deinen Einspruch zurückziehen, wenn Du das Photo gesehen hast und es so gut ist, dass realistischerweise keine Chance besteht.
Dann hast Du halt beim Anwalt 200 Euro bezahlt, aber es wenigstens versucht.
Oft jedoch sind die Photos schlecht, die Blitzgeräte falsch aufgebaut oder der Eichtermin überschritten.

Viel Erfolg,

Mathias

P.S.: ich bin kein Anwalt. Empfehlungen ohne Gewähr. Ferner soll die kein Plädoyer für hirnloses Rasen sein.

Hallo,

Ein paar andere Ideen: näher zum Arbeitsplatz ziehen, andere
Stelle suchen, früher losfahren, sich fahren lassen… (okay,
nicht so besonders originell)

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Der deutsche Staat lässt sich ohnehin zu sehr auf der Nase rumtanzen von Leuten mit der Ausrede „Da bin ich nicht gefahren“. Das Halterprinzip müsste man hier schon längst eingeführt haben.

zeitweise vor Ort wohnen
Hallo Kristian,

Versteht das nicht falsch, ich denke schon, dass Strafe sein
muss, allerdings fährt unsere fiktive Person täglich 95 km zur
Arbeit (und 95 zurück), und hat leider keine andere
Möglichkeit, irgendwie sonst pünktlich hin und wieder weg zu
kommen.

Es gibt in grossen Städten Mitwohnzentralen, da kann man monateweise mögbl. Wohnungen mieten. Oder Pensionen lassen mit sich handeln (50% ist mgl.), wenn man einen Monat fest bucht.

Ciao maxet.

Hallo,

Das Halterprinzip
müsste man hier schon längst eingeführt haben.

das hätte natürlich den Vorteil, dass man damit auf jeden Fall einen Schuldigen hätte. Aber wieso sollte jemand zB Fahrverbot bekommen, obwohl er nicht gefahren ist?
Soll der Halter hintenrum gezwungen werden, Familienmitglieder zu verraten um dem eigenen Fahrverbot zu entgehen.
Oder soll umgekehrt der Täter durch Strafandrohung gegen den verwandten Halter gezwungen werden, sich selbst zu stellen.

Nein danke, solche Methoden der Justiz brauchen wir nicht. Das würde an elementaren Prinzipien des Rechtsstaats rütteln. Außerdem würde es kaum jemandem nützen, wenn der Halter Fahrverbot bekommt und der Raser weiterhin fahren darf.

Ich halte die vorhandenen Mittel für ausreichend. Der Halter kann schweigen, wenn es einen verwandten betrifft. Andernfalls kann er durch Beugehaft zur Aussage gezwungen werden (bei schweren Delikten wie fahrlässiger Tötung). Lügt er über die Verwandtschaftsverhältnisse und es kommt raus, kann er dafür ebenfalls bestraft werden.

Nein wirklich, ich mag nicht auf meine rechtsstaatlichen Grundrechte verzichten, nur um irgendjemanden am Galgen baumeln zu sehen.

Gruß, Niels

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Und das ist auch genau richtig so
Hallo,

Ich würde hier alle Register ziehen, denn es interessiert in
unserem Beamtenstaat niemanden, ob Du durch den FS-Entzug
Deinen Job verlierst oder die Linde rauscht…

Ganz genau richtig ist das. Wieso sollte jemand, der jobmäßig auf seine Pappe angewiesen ist, auch noch bevorzugt behandelt werden. Dieser Jemand sollte sich erst recht so im Straßenverkehr verhalten, dass er weder sich selbst, noch andere, noch seinen Führerschein gefährdet.

Kopfschüttel.

Gruß

Matthias

Im Prinzip hast du recht, aber …
Hallo,

im Prinzip gebe ich dir recht. Aber ist es wirklich zuviel verlangt, wenn der Halter eines KFZ dafür Sorge trägt, dass er zumindest weiß, wer dieses benutzt hat, auch wenn er Schandtaten damit nicht immer verhindern kann ?

Ich halte es in 99,9% der Fälle, in denen behauptet wird, man wüsste nicht wer gefahren sei, für eine billige Notlüge. In sofern wäre die Halterhaftung nicht verkehrt.

Wer lässt schon seinen Autoschlüssel in der Öffentlichkeit liegen und lässt Hans und Franz durch die Gegend cruisen, ohne davon zu wissen ?

Das wäre absolut „undeutsch“, schließlich hängt der Deutsche doch an seinem Auto.

Also ich weiß, wer mit meinem Auto so herum fährt.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Wer lässt schon seinen Autoschlüssel in der Öffentlichkeit
liegen und lässt Hans und Franz durch die Gegend cruisen, ohne
davon zu wissen ?

Da kann ich aus dem Stehgreif locker eine Handvoll Personen nennen - mich (in meiner Vergangenheit) inbegriffen. Die „Öffentlichkeit“ ist zwar eingeschränkt, aber wer wann konkret das KFZ nutzt, konnte ich nicht sagen.

Das wäre absolut „undeutsch“, schließlich hängt der Deutsche
doch an seinem Auto.

Nicht jeder, der in Deutschland wohnt, hängt „typisch deutsch“ an seinem Fahrzeug…

Gruß Stefan

Hi!

Ich würde hier alle Register ziehen, denn es interessiert in
unserem Beamtenstaat niemanden, ob Du durch den FS-Entzug
Deinen Job verlierst oder die Linde rauscht…

Ganz genau richtig ist das. Wieso sollte jemand, der jobmäßig
auf seine Pappe angewiesen ist, auch noch bevorzugt behandelt
werden. Dieser Jemand sollte sich erst recht so im
Straßenverkehr verhalten, dass er weder sich selbst, noch
andere, noch seinen Führerschein gefährdet.

Weil in diesem Land der FS viel zu schnell wegen kleiner Übertretungen oder schwachsinniger anzeigen entzogen wird.
Ich plädiere nicht für hirmloses Rasen, würde aber doch meinen, dass Vielfahrer, die die alltäglichen, leichten Verstöße begehen, sich wehren sollten.

Grüße,

Mathias

Ich nehme mir manchmal einfach ein Auto.
Wenn mein Mercedes gerade nicht will dann nhem ich halt einfach kurz Opas. Oder wnen ich zum Wertstoffhof fahre den Bmw Kombi von der Tante odr den Bus vom Bruder.
Wenn ich da mitm M5 oder 500 er Benz Cruise gebe ich schon auch mal gerne Gas.

Grüsse Zoomi
(Der ATM: 0 Punkte hat :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich plädiere nicht für hirmloses Rasen, würde aber doch
meinen, dass Vielfahrer, die die alltäglichen, leichten
Verstöße begehen, sich wehren sollten.

Das meine ich nicht.
Alles, was mit Verkehrsverstößen zu tun hat, ist dermaßen leicht zu vermeiden, indem man sich halt einfach an die Vorschriften hält. 80 km/h sind 80 km/h sind 80 km/h - und nicht „80 km/h Tachotoleranz + Meßtoleranz + hab´s eilig + warum ist hier überhaupt nur 80 + interessiert mich eigentlich ohnehin alles nicht = 120 km/h“.
Dementsprechend geht mir auch das Gejammer über die „Abzocke“ der Gemeinden durch Geschwindigkeitsüberwachung auf den Keks: das hat nun wirklich jeder so was von selbst in der Hand, sich dran zu halten.
Und eine Privilegierung für Vielfahrer, die beruflich auf den FS angewiesen sind: never, und das sehen Gott sei Dank auch die meisten Gerichte so. Gerade die sollen sich halt verdammt noch mal an die Vorschriften halten, wenn der Lappen so wichtig ist.

Ciao, Wotan

Hi!

Ich plädiere nicht für hirmloses Rasen, würde aber doch
meinen, dass Vielfahrer, die die alltäglichen, leichten
Verstöße begehen, sich wehren sollten.

Das meine ich nicht.
Alles, was mit Verkehrsverstößen zu tun hat, ist dermaßen
leicht zu vermeiden, indem man sich halt einfach an die
Vorschriften hält. 80 km/h sind 80 km/h sind 80 km/h - und
nicht „80 km/h Tachotoleranz + Meßtoleranz + hab´s eilig +
warum ist hier überhaupt nur 80 + interessiert mich eigentlich
ohnehin alles nicht = 120 km/h“.

…und dann gibt es noch die wirkliche Welt…

Dementsprechend geht mir auch das Gejammer über die „Abzocke“
der Gemeinden durch Geschwindigkeitsüberwachung auf den Keks:
das hat nun wirklich jeder so was von selbst in der Hand, sich
dran zu halten.

Das stimmt natürlich. Die Frage ist ja auch nicht, ob man einen Strafzettel bezahlen will oder nicht, sondern wie man einen existenzvernichtenden Führerscheinentzug wegen Nichtigkeiten vermeiden kann.

Und eine Privilegierung für Vielfahrer, die beruflich auf den
FS angewiesen sind: never, und das sehen Gott sei Dank auch
die meisten Gerichte so. Gerade die sollen sich halt verdammt
noch mal an die Vorschriften halten, wenn der Lappen so
wichtig ist.

Amen.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Ich halte es in 99,9% der Fälle, in denen behauptet wird, man
wüsste nicht wer gefahren sei, für eine billige Notlüge. In
sofern wäre die Halterhaftung nicht verkehrt.

es geht wie gesagt um Verwandte. Da weiß Papa, dass Sohnemann gefahren ist. Nun darf Papa nicht mehr fahren, obwohl er nichts gemacht hat. Oder Papa liefert Sohnemann ans Messer. Oder Sohnemann kann dem Druck nicht standhalten und stellt sich „freiwillig“ (nach dem Motto „wenn wir schon den eigentlichen Täter nicht kriegen, können wir wenigstens einen Verwandten bestrafen“).
Es ist nun mal deutsches Recht, dass man weder sich selbst noch nahe Verwandte belasten muss und auch nicht durch Strafandrohung gegenüber Verwandten zum Geständnis gezwungen werden darf.

Im Zweifelsfall wird dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt.

Gruß, Niels

Alles, was mit Verkehrsverstößen zu tun hat, ist dermaßen
leicht zu vermeiden, indem man sich halt einfach an die
Vorschriften hält. 80 km/h sind 80 km/h sind 80 km/h - und
nicht „80 km/h Tachotoleranz + Meßtoleranz + hab´s eilig +
warum ist hier überhaupt nur 80 + interessiert mich eigentlich
ohnehin alles nicht = 120 km/h“.

…und dann gibt es noch die wirkliche Welt…

Das IST die wirkliche Welt. Auch wenn´s Dir nicht paßt.

Das stimmt natürlich. Die Frage ist ja auch nicht, ob man
einen Strafzettel bezahlen will oder nicht, sondern wie man
einen existenzvernichtenden Führerscheinentzug wegen
Nichtigkeiten vermeiden kann.

Die Existenz vernichtet sich der Zuschnellfahrer selbst, nicht der Staat, der dafür in Anwendung geltender und jedem bekannten Gestze den Führerschein einzieht. Wenn ich auf eine Herdplatte fasse, verbrenne ich mir die Finger. Wenn ich innerorts mehr als 30 km/h oder außerorts mehr als 40 km/h zu schnell fahre, ist der Lappen einen Monat weg. Wenn ich mir die Finger nicht verbrennen will, fasse ich nicht auf die Herdplatte. Wenn ich den Lappen behalten will, halte ich mich an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Oder drückt den Zuschnellfahrern immer ein böses kleines rotes Teufelchen den Gasfuß runter…?
Es sind eben keine „Nichtigkeiten“, sondern Verstöße, die geahndet werden (müssen).

Ciao, Wotan

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Hi!

Alles, was mit Verkehrsverstößen zu tun hat, ist dermaßen
leicht zu vermeiden, indem man sich halt einfach an die
Vorschriften hält. 80 km/h sind 80 km/h sind 80 km/h - und
nicht „80 km/h Tachotoleranz + Meßtoleranz + hab´s eilig +
warum ist hier überhaupt nur 80 + interessiert mich eigentlich
ohnehin alles nicht = 120 km/h“.

…und dann gibt es noch die wirkliche Welt…

Das IST die wirkliche Welt. Auch wenn´s Dir nicht paßt.

Das ist DEINE Welt. Und die ist mir egal… :wink:

Das stimmt natürlich. Die Frage ist ja auch nicht, ob man
einen Strafzettel bezahlen will oder nicht, sondern wie man
einen existenzvernichtenden Führerscheinentzug wegen
Nichtigkeiten vermeiden kann.

Die Existenz vernichtet sich der Zuschnellfahrer selbst, nicht
der Staat, der dafür in Anwendung geltender und jedem
bekannten Gestze den Führerschein einzieht. Wenn ich auf eine
Herdplatte fasse, verbrenne ich mir die Finger. Wenn ich
innerorts mehr als 30 km/h oder außerorts mehr als 40 km/h zu
schnell fahre, ist der Lappen einen Monat weg. Wenn ich mir
die Finger nicht verbrennen will, fasse ich nicht auf die
Herdplatte. Wenn ich den Lappen behalten will, halte ich mich
an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Oder drückt den
Zuschnellfahrern immer ein böses kleines rotes Teufelchen den
Gasfuß runter…?
Es sind eben keine „Nichtigkeiten“, sondern Verstöße, die
geahndet werden (müssen).

Gääääähn!

Ein schönes Wochenende,

Mathias, der jetzt wieder mit 20 anstatt der erlaubten 50 Km/h heimfährt, weil es eh nicht schneller geht…

Das IST die wirkliche Welt. Auch wenn´s Dir nicht paßt.

Das ist DEINE Welt. Und die ist mir egal… :wink:

Aha, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Führerscheinentzug gibt´s also nur in meiner Welt? Und warum haben dann so viele Leute ein Problem damit? *wunder*

Gääääähn!

Gute Nacht, schlaf gut. Und möglichst lang…