Hallo,
wenn jemand in Sachsen eine Garage bzw. Carport direkt auf einer Grenze zum Nachbarn errichten möchte:
Ist dies erlaubt?
Wo kann man die Regelungen dazu nachlesen?
Was ist der Unterschied zwischen Garage/ Carport und Hütte?
Welche Masse und Größe darf eine Garage haben?
Vielen Dank für die Beantwortung,
Victoria
Hallo Victoria,
Deine Fragen beantworten sich weitgehend beim Studium der Sächsischen Bauordnung.
http://www.bauordnungen.de/html/sachsen.html
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Hallo Ulf,
danke für deine AntwortT Die SächBO habe ich mir schon gekauft, aber leider werde ich nicht so richtig schlau daraus.
Victoria
Hallo Veronika,
danke für deine AntwortT Die SächBO habe ich mir schon
gekauft, aber leider werde ich nicht so richtig schlau daraus.
§6 ist sinnigerweise mit Abstandsflächen, Abstände betitelt.
§6 (7) verstehe ich so, dass Garagen an der Grenze gebaut werden dürfen.
Ciao maxet.
Die SächBO habe ich mir schon
gekauft, aber leider werde ich nicht so richtig schlau daraus.
Hallo Viktoria,
wenn Du aus der Bauordnung nicht schlau wirst, nützt es auch nichts, wenn wir Dir hier einzelne §§ hervorzaubern. Was ist, wenn das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt. Der kann z.B. festlegen, dass außerhalb der Baugrenzen Nebenanlagen unzulässig sind.
Sprich in Deinem Bauamt vor. Falls die unkooperativ sind, wirst Du einen Architekten für zwei Stunden bezahlen müssen, der Dir das grundstücksspezifisch aufdröselt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf