Hallo,
gesetzt den Fall, jemand bestellt irgendwo etwas, bekommt es aber nicht.
Nun, nach über einem bekommt der/die jenige eine Mahnung, reagiert nicht darauf und bekommt eine zweite.
Daraufhin fordert er/sie einen Abliefernachweis beim Lieferanten an, erhält aber nur eine Rechnungskopie.
Aus Zeitgründen konnte er/sie darauf nicht reagieren und erhält eine Zahlungsaufforderung einer Inkassofirma.
Wie sollte er/sie jetzt darauf reagieren?
Ist die Forderung gerechtfertigt?
Vielen Dank im Voraus
René
Hallo,
womit wir wieder mal beim Thema wären, „wer behauptet, muss beweisen“.
Also X tritt an Y heran, möchte Geld. Nun muss X die Forderung belegen, d.h. er muss den Beweis antreten, dass ein Kaufvertrag mit Y zustande gekommen ist, den X durch Lieferung erfüllt hat. Also muss er den Beweis antreten, dass er an Y geliefert hat, sprich erfüllt hat.
Das gilt allerdings nur, wenn X Unternehmer ist und Y Verbraucher.
Sollte dem so sein, sollte Y dies dem Inkassobüro darlegen und um Abliefernachweis bitten, dass Y, und nicht Nachbar V, T oder U, die Sendung angenommen hat.
Ist Y Unternehmer oder X Verbraucher, sieht die ganze Sache anders aus. Dann würde der Transport auf Gefahr von Y erfolgen.
Grundsätzlich sollte man solche Sachen allerdings nicht aussitzen, sondern im eigenen Interesse klären, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Gruß
Matthias
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