Abliefernachweis

Hallo,

gesetzt den Fall, jemand bestellt irgendwo etwas, bekommt es aber nicht.

Nun, nach über einem bekommt der/die jenige eine Mahnung, reagiert nicht darauf und bekommt eine zweite.
Daraufhin fordert er/sie einen Abliefernachweis beim Lieferanten an, erhält aber nur eine Rechnungskopie.

Aus Zeitgründen konnte er/sie darauf nicht reagieren und erhält eine Zahlungsaufforderung einer Inkassofirma.

Wie sollte er/sie jetzt darauf reagieren?
Ist die Forderung gerechtfertigt?

Vielen Dank im Voraus
René

Hallo,

womit wir wieder mal beim Thema wären, „wer behauptet, muss beweisen“.

Also X tritt an Y heran, möchte Geld. Nun muss X die Forderung belegen, d.h. er muss den Beweis antreten, dass ein Kaufvertrag mit Y zustande gekommen ist, den X durch Lieferung erfüllt hat. Also muss er den Beweis antreten, dass er an Y geliefert hat, sprich erfüllt hat.

Das gilt allerdings nur, wenn X Unternehmer ist und Y Verbraucher.

Sollte dem so sein, sollte Y dies dem Inkassobüro darlegen und um Abliefernachweis bitten, dass Y, und nicht Nachbar V, T oder U, die Sendung angenommen hat.

Ist Y Unternehmer oder X Verbraucher, sieht die ganze Sache anders aus. Dann würde der Transport auf Gefahr von Y erfolgen.

Grundsätzlich sollte man solche Sachen allerdings nicht aussitzen, sondern im eigenen Interesse klären, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Gruß

Matthias

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