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Re: Mietrecht
Hallo Heike,
ersten den Mietvertrag lesen, wann die Kaution ausbezahlt werden muß.
Wenn die Jahresabrechnung der Nebenkosten noch nicht abgeschlossen ist, auch nicht möglich, weil wir jetzt im Juli sind, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Jahresendabrechnung abzuwarten, da er hier mit "Nachforderungen" aufrechnen kann.
Wenn Sie das Mietverhältnis nicht fristgerecht beenden, und Nicht-Aushändigung der Schlüssel bedeutet, dass die Wohnung nicht übergeben wurde, weil Sie die Schlüssel eben behalten, sind Sie für den weiteren Zeitraum Schadensersatzpflichtig, für den der Vermieter die Wohnung nicht betreten kann.
Außerdem: Wenn Sie eine Wohnung anmieten, gehen Sie immer grundsätzlich davon aus, dass etwa die Hälfte der Kaution "verloren" ist.
mfG
peter
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