Mietrecht

Von: , Frage gestellt am Mi, 12. Jul 2000

Weiß jemand welche Möglichkeiten man als Mieter hat, wenn der Vermieter das Sparbuch mit der Kaution behält??? Kann man einen Schlüssel behalten? Man muß sich doch gegen ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution irgendwelche Möglichkeiten haben.
Heike

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Mietrecht

    Wenn der Vermieter das Sparbuch nicht aushändigt, sollte er eine Begründung haben.

    Hat er die ???

    Ansonsten habe ich Hilfe beim Mieterschutzbund gefunden, da ist man rechtlich abgesichert.

    Meine erste Beratung war ohne Beitrag möglich, bin jetzt Mitglied und zahle 12,-DM im Monat, erschwinglich im Vergleich zu den Kosten eines Anwaltes.

    Auch Vermieter schießen ganz gerne mal mit Kanonenkugeln auf Spatzen........ ;-)

    Bye, bye
    Sandra

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Mietrecht

      Ansonsten habe ich Hilfe beim Mieterschutzbund gefunden, da
      ist man rechtlich abgesichert.

      Meine erste Beratung war ohne Beitrag möglich, bin jetzt
      Mitglied und zahle 12,-DM im Monat, erschwinglich im Vergleich
      zu den Kosten eines Anwaltes.

      Auch Vermieter schießen ganz gerne mal mit Kanonenkugeln auf
      Spatzen........ ;-)
      dem stimme ich voll und ganz zu. Der Beitrag hat sich für mich schon rentiert, dadurch das ich nach überprüfung der Nebenkostenabrechnung statt nachzuzahlen noch etwas rausbekommen habe. Mieterbund lohnt sich auf jeden Fall.
      roland

  2. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    NEIIIIIIINNNNN

    Hi!

    Auf jeden Fall NICHT (!!!!) den Schlüßel behalten!!!! Ich war auch mal so deppert und durfte solange die Miete zahlen, wei ich den Schlüßel einbehalten hatte!!!!

    Bernd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
    Es gibt eine brutale, aber wirksame Technik ...

    Wenn das Mietverhältnis noch läuft, kann man folgende brutale, aber wirksame Technik anwenden: Hat man für zwei Monate Mietkaution geleistet, dann zahlt die letzten DREI Monate die Miete nicht. Zwei Monatsmieten werden durch die Kaution gedeckt, der dritte Monat findet seine Deckung in den Zinsen der Kaution und in eventuellen Betriebskostenrückerstattungen. Bleibt dennoch ein "Rest", dann steht der Vermieter vor der Frage, ob er wegen der paar Hundert Mark klagen soll - zumal man sich als Mieter immer mit der Behauptung verteidigen kann, die Wohnung habe Mängel gehabt.

    Ist das Mietverhältnis schon beendet, so bleibt nur die Klage auf Rückzahlung der Kaution. Ein Zurückbehalten des Schlüssels ist durch § 556 Abs. 2, § 580 BGB ausgeschlossen.


    Django

  4. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Mietrecht

    Hallo Heike,
    ersten den Mietvertrag lesen, wann die Kaution ausbezahlt werden muß.
    Wenn die Jahresabrechnung der Nebenkosten noch nicht abgeschlossen ist, auch nicht möglich, weil wir jetzt im Juli sind, hat der Vermieter die Möglichkeit, die Jahresendabrechnung abzuwarten, da er hier mit "Nachforderungen" aufrechnen kann.

    Wenn Sie das Mietverhältnis nicht fristgerecht beenden, und Nicht-Aushändigung der Schlüssel bedeutet, dass die Wohnung nicht übergeben wurde, weil Sie die Schlüssel eben behalten, sind Sie für den weiteren Zeitraum Schadensersatzpflichtig, für den der Vermieter die Wohnung nicht betreten kann.

    Außerdem: Wenn Sie eine Wohnung anmieten, gehen Sie immer grundsätzlich davon aus, dass etwa die Hälfte der Kaution "verloren" ist.
    mfG
    peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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