Hallo,
ich habe vor ca. 6 Monaten aus einem Unternehmen ausscheiden müssen. Der Grund der mir vorgeworfen wurde, war Diebstahl. Ich habe aber keinen begangen. Ich bin von diesem Unternehmen angezeigt worden, die Anzeige wurde jedoch wegen zu geringer Beweisgrundlage von der Polizei fallen gelassen.
Ich habe zwar wieder einen Job, verdiene aber nicht mehr so gut wie vorher. Und 6 Monate hatte ich wegen Arbeitslosigkeit einen Verdienstverlust von ca. netto DM 2.000,–.
Kann ich das Unternehmen wegen dieses Verlustes und wegen Rufmord klagen? Möchte aber dazu sagen, daß ich in Österreich tätig bin (evtl. andere Gesetzeslage).
Danke für Eure Hilfe
Michi