Zinssatz bei Mahnbescheid

Hallo Experten!

Gehen wir mal davon aus, dass ein Käufer bei einem Händler Ware bestellt und
bezahlt.
Der Händler liefert aber nicht.
Der Käufer füllt dann (nach Lieferfristsetzung und Rücktritt vom Kaufvertrag)
einen „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ aus.

Nun die Frage… (zu Punkt „IIa. Laufende Zinsen“ im Mahnbescheid):
Welcher Zinssatz würde in Frage kommen???

Welche Gerichtskosten würden auf den Käufer für den/das
Mahnbescheid/Mahnverfahren zukommen?
Es würde um einen Betrag von 450 Euro gehen.

DANKE
und sonnige Grüße
Angelina

Hallo Experten!

Hallo!

Nun die Frage… (zu Punkt „IIa. Laufende Zinsen“ im
Mahnbescheid):
Welcher Zinssatz würde in Frage kommen???

5% über dem Basiszinssatz, § 288 BGB

Welche Gerichtskosten würden auf den Käufer für den/das
Mahnbescheid/Mahnverfahren zukommen?
Es würde um einen Betrag von 450 Euro gehen.

Eine halbe Gebühr, Nr. 1110 KV GKG, mindestens jedoch EUR 18, also EUR 18.

Hallo nochmal…

5% über dem Basiszinssatz, § 288 BGB

Aha, und wie hoch ist der Basiszinssatz???

Eine halbe Gebühr, Nr. 1110 KV GKG, mindestens jedoch EUR 18,
also EUR 18.

Hm, und wer würde die 18 Euro zahlen müssen?
Erstmal wohl der Käufer, der den Mahnbescheid ausfüllt…
aber auf dem Mahnbescheid kann man ja div. Kosten geltend machen.
Würden man die 18 Euro denn da geltend machen können??

DANKE nochmal
und liebe Grüße!
Angi

Hallo nochmal…

5% über dem Basiszinssatz, § 288 BGB

Aha, und wie hoch ist der Basiszinssatz???

Der ist variabel und wird halbjährlich festgelegt. Informationen und ein Rechentool gibt es auf http://www.basiszinssatz.info

Eine halbe Gebühr, Nr. 1110 KV GKG, mindestens jedoch EUR 18,
also EUR 18.

Hm, und wer würde die 18 Euro zahlen müssen?
Erstmal wohl der Käufer, der den Mahnbescheid ausfüllt…
aber auf dem Mahnbescheid kann man ja div. Kosten geltend
machen.
Würden man die 18 Euro denn da geltend machen können??

Keine Angst, das macht das Gericht schon. Das treibt sich die Kohle beim Antragssteller ein und setzt die Kosten gleich mit auf den Mahnbescheid.

Gleiches gilt übrigens auch für die Anwaltskosten, und wenn das hier nicht einigen Experten sauer aufstoßen würde, gäbe es von mir auch gleich die dringende Empfehlung, die Sache von einem Anwalt erledigen zu lassen. Es seiht so einfach aus, einen Vordruck auszufüllen, und dennoch hauen die Mahngerichte täglich hunderte sogenannter „Monierungen“ raus, mit denen sie deutlich machen, dass sie den Mahnbescheid - so jedenfalls - nicht erlassen wollen.

Und ganz im Vertrauen: So richtig überzeugt bin ich auch noch nicht davon, dass im Beispielfall der Anspruch so einfach durchkommt.