Entschädigung für Bewerbung

Hallo Experten,

hier ist meine gan bescheidene Frage:

vor einiger Zeit habe ich mich bei einigen Unternehmen beworben. Das mit einer neuen Stelle ging recht flott. Die noch ausstehenden Bewerbungen habe ich zurückgefordert, alles kein Problem. Nur ein „Spezialist“ hat mir bis heute meine Unterlagen nicht zurückgeschickt. Auch mehrmaliges telef. Nachfragen hatte keinen Erfolg, was mich natürlich sehr ärgert. Jetzt überlege ich mir, ob ich vielleicht eine Rechnung schicken kann. So eine Bewerbung geht schon ins Geld, so 20 bis 30 DM sind -mit Farbkopien- schnell erreicht. Macht das Sinn, oder ist das kleinkarriert? Andererseits denke ich mir, soviel Anstand sollte doch jeder haben und die Unterlagen zurückschicken, oder??!!

Was meint Ihr?
*grummel*

Gruß Silvia

Hallo Silvia,

es ist nicht kleinkarriert, eine Rechnung für eine nicht zurückgesandte Bewerbung zu schicken. Die Unterlagen sind von der Firma in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Es ist einfach eine Schlamperei und es kommt oft vor, daß Bewerbungen nicht mehr zurückgeschickt werden. Viel zu wenige beklagen sich darüber. Die Firma muß bezahlen und vielleicht geht sie in Zukunft sorgfältiger mit Bewerbungsunterlagen um.

Gruß Brigitte

Vielleicht solltest Du Dir Deine Bewerbungsunterlagen von der Firma persönlich abholen. (Natürlich nur, wenn der Weg dorthin zumutbar ist). Denn viele Firmen schicken Bewerbungen wegen der hohen Kosten nicht zurück, oder schicken nur eine Benachrichtigung, das die Bewerbungsunterlagen abgeholt werden können. Dies kostet nur 1,10 DM Porto anstatt 3,00 DM oder 4,00 DM.

Desweiteren ist auch wohl noch zu unterscheiden, ob Du Dich auf eine Anzeige des Unternehmens beworben hast, oder einfach eine Initiativbewerbung hingeschickt hast. Sollte es „nur“ eine Initiativbewerbung gewesen sein, fühlen sich die Unternehmen „nicht sinderlich dazu verpflichtet“, die Unterlagen zurückzuschicken.

Eine Rechnung zu schicken, hat wenig Sinn, da Du ja keine Umsatzsteuer fordern darfst.

Gruß
Matthias

Hallihallo
[…]

Eine Rechnung zu schicken, hat wenig Sinn, da Du ja keine
Umsatzsteuer fordern darfst.

Generell: Was hat der sinn/unsinn einer rechnung mit der USt zu tun?

Bedenke außerdem, dass es sich hier (verschwundene bewerbungsunterlagen) zivilrechtlich gesehen um schadensersatz handeln dürfte, nicht aber um eine zahlungsverpflichtung, wie sie sich z.b. aus einem kaufvertrag ergeben würde.

*fragend*
Robert

Oft auch das Gegenteil…
Hi,

häufig ist leider auch genau das Gegenteil der Fall:
Bewerbungsunterlagen, mit Kaffe bekleckert, verdreckt, offensichtlich schon diverse Male benutzt worden, kurzum Unterlagen die nicht im Ansatz den Minimalstanforderungen an eine halbwegs vernünftige Bewerbung entsprechen und das Papier nicht wert sind, auf dem Sie geschrieben wurden.

Aber:
Selbst diese Unterlagen schicke ich mit einem netten Absageschreiben zurück. Ich habe aber durchaus Verständnis für Firmen, die diese Unterlagen umgehend in der Rundablage (Papierkorb) verstauen.

Gruß

Matthias

Hallo Experten,

Gruß Silvia

Hallo Silvia,
die Firma ist verpflichtet, einen Teil der Bewerbungsunterlagen zurückzusenden; dies betrifft in der Regel alle Originale mit Ausnahme des Lebenslauf und des Anschreiben (also Zeugnisse etc.)
und zudem muß das Paßfoto zurück.
Anmahnen und mit Anwalt drohen, denn hier könnte ggf. der Tatbestand der Dokumentenunterdrückung vorliegen.
peter