Wie verhält man sich wenn man eine Vorladung von der Polizei als Zeuge mit der normalen Post in einer Straftat im Strassenverkehr bekommt?
Ich bin in dem Schreiben nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge vorgeladen wurden.
Kann es sein, dass ich trotzdem als Beschuldigter angesehen werde und man über den Weg herausfinden will, ob ich derjenige war welcher zum Bsp. das Fahrzeug gefahren ist.
Habe aber auch keinen Anhörungsbogen erhalten und das Schreiben ist auch nur mit der normalen Post gekommen.
Gruss
Carsten