Vorladung als Zeuge

Wie verhält man sich wenn man eine Vorladung von der Polizei als Zeuge mit der normalen Post in einer Straftat im Strassenverkehr bekommt?

Ich bin in dem Schreiben nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge vorgeladen wurden.
Kann es sein, dass ich trotzdem als Beschuldigter angesehen werde und man über den Weg herausfinden will, ob ich derjenige war welcher zum Bsp. das Fahrzeug gefahren ist.
Habe aber auch keinen Anhörungsbogen erhalten und das Schreiben ist auch nur mit der normalen Post gekommen.

Gruss
Carsten

Wie verhält man sich wenn man eine Vorladung von der Polizei
als Zeuge mit der normalen Post in einer Straftat im
Strassenverkehr bekommt?

Hingehen. Wegbleiben ohne Attest führt zum Heimservice (Abholung durch die Grüünen). Falls der Termin absolut blöd liegt, rechtzeitig (d.h. umgehend) um neuen Termin bitten (ev. geht es ja soger schon eher).

Kann es sein, dass ich trotzdem als Beschuldigter angesehen
werde und man über den Weg herausfinden will, ob ich derjenige
war welcher zum Bsp. das Fahrzeug gefahren ist.

da sollte die StPO vor sein

Habe aber auch keinen Anhörungsbogen erhalten und das
Schreiben ist auch nur mit der normalen Post gekommen.

was erwartest du ? Dass das Schreiben durch einen berittenen Sonderkurier überbracht wird ? :wink:

Ciao maxet.

da sollte die StPO vor sein

Sorry, die was?

was erwartest du ? Dass das Schreiben durch einen berittenen
Sonderkurier überbracht wird ? :wink:

So kann jeder behaupten er hätte den Brief nie erhalten.

falsch…
Hi,

Wie verhält man sich wenn man eine Vorladung von der Polizei
als Zeuge mit der normalen Post in einer Straftat im
Strassenverkehr bekommt?

Hingehen. Wegbleiben ohne Attest führt zum Heimservice
(Abholung durch die Grüünen).

Falsch.
Zur Vernehmung durch die Polizei MUSS niemand erscheinen. Nur die Staatsanwaltschaft und der Richter können den Zeugen zur Vernehmung vorladen und diese zwangsweise durchsetzen lassen.

Falls der Termin absolut blöd
liegt, rechtzeitig (d.h. umgehend) um neuen Termin bitten (ev.
geht es ja soger schon eher).

Geht idR durch Anruf beim Sachbearbeiter.

Kann es sein, dass ich trotzdem als Beschuldigter angesehen
werde und man über den Weg herausfinden will, ob ich derjenige
war welcher zum Bsp. das Fahrzeug gefahren ist.

da sollte die StPO vor sein

Unsinn. Klar kann das sein. Allerdings muss der Vernehmende Dich sofort als Beschuldigten belehren, wenn er während der Vernehmung einen Anfangsverdacht gegen Dich gewinnt…

Habe aber auch keinen Anhörungsbogen erhalten und das
Schreiben ist auch nur mit der normalen Post gekommen.

Voll normal.

Solltest Du wissen, dass Du eigentlich nicht nur Zeuge bist, solltest Du m.E. die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Gruss,

ElC.

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Ich habe mich mal mit einem sehr erfahrenen Polizisten unterhalten und dieser hat es mir so erklärt… Wenn die Schuldfrage noch nicht genau feststeht, wird man zunächst mal als Zeuge vornommen, - denn als Zeuge darf man die Aussage nicht verweigern, sondern muss wahrheitsgemäß antworten…

Das Problem - der Beschuldigte muss auf bestimmte Fragen nämlich nicht antworten(wenn er sich dadurch selbst belasten würde)

Wahrscheinlich werden Sie jedoch in Ihrem Fall von einem der Beteiligten als (möglicher) Zeuge genannt worden sein… Also wenn Sie nichts angestellt haben, - kein Grund zur Panik…!

MfG

Robert Brugger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

denn als Zeuge darf man die Aussage
nicht verweigern, sondern muss wahrheitsgemäß antworten…

Das Problem - der Beschuldigte muss auf bestimmte Fragen
nämlich nicht antworten(wenn er sich dadurch selbst belasten
würde)

Hi,
soviel ich weiß, darf man als Zeuge die Aussage verweigern, wenn man damit sich selbst oder einen Verwandten oder Verschwägerten belasten würde.

Gruß
Nelly

Hi

ebend und dadrüber wird man vorher explizit belehrt. Der Mikesch hat das Spiel mehr als einmal durch :wink:
In den meisten Fällen ist es besser man hält den Mund, denn die Gegenseite muss ja die Beweise beibringen…

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen, und: was denn jetzt für eine „Gegenseite“?

Hier geht’s ziemlich durcheinander, daher jetzt eine knappe Zusammenfassung der Wahrheiten, die in manchen Postings durchschimmern:

Grundsätzlich wird zur polizeilichen Vernehmung niemand mit dem Streifenwagen abgeholt und in Handschellen vorgeführt.

Als Zeuge darf man die Aussage verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass man sich selbst oder einen Angehörigen belasten würde.

Als Beschuldigter darf man die Aussage komplett verweigern oder auch Märchen erzählen (was in der Praxis aber nie vorkommt *g*).

Daher ist es wichtig, dass man vorher Bescheid bekommt, ob man Zeuge oder Beschuldigter ist. So eine Vernehmung darf natürlich plötzlich umschlagen, sodass man als Zeuge zur Polizei und als Beschuldigter wieder nach Hause geht. Dann muss man entsprechend belehrt werden. Grundsätzliche Empfehlung: Sobald erklärt wird, dass man nunmehr als Beschuldigter vernommen wird, Mund halten und einen Anwalt erstmal in die Akten lugen lassen.

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