Jemand hat folgendes Problem:
Er führte einen Prozess gegen einen anderen Wohnungseigentümer wegen verschiedener Missstände im Haus.
Dieser Jemand hatte eine Rechtsschutzversicherung.
Der Gegner hat ein Privatgutachten eingeholt.
Der Prozess endete mit Ruhend stellen und die Rechtsschutzversicherung des Genannten hat alle Kosten bezahlt,bis auf das Privatgutachten.
Jetzt möchte der Beklagte die Kosten des Gutachtens vom Kläger, es handelt sich um 500 Euro ersetzt bekommen.
Die Frage des Klägers?Ist dies gerechtfertigt?
Der Jemand bedankt sich im Voraus!
mfg.Gerda Pointner
Dieses Privatgutachten wird mglw nie vom Verlierer bezahlt. Der der diese Musik bestellt hat muss die zahlen. Im Urteil.bzw dem Kostenfestsetzungsbeschluss steht nachher wer das zahlt.
Zunächst muss wohl erst der Beklagte ran und sein Gutachten vorserst selber zahlen
Jakob
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