Rückgabe des Autos wegen Sachmängel

Hallo,

wie verhält es sich denn, wenn jemand ein Kfz wegen Sachmängeln an den Händler zurück gibt und der Händler das Auto zurück nimmt, aber das Geld nicht überweist? Jemand hat das erlebt und ich kann das nicht verstehen, dachte immer das nur eine Abnutzungsgebühr für die gefahrenen Kilometer gezahlt werden müßte und dann die restliche Summe zurück gezahlt werden muß. Habe ich da falsche Infos???
Vielen Dank.
Viele Grüße
Steffi

Hallo,

die erste Frage ist zu klären, ob die Mängel schon beim Kauf des Pkw´s sichtbar und wissentlich vom Käufer und Verkäufer waren. Scheidet dies aus hat der Käufer das Recht, bei Feststellung der Mängel, auf Nacherfüllung (Reparatur). Sollte der Mangel dann immer noch nicht behoben sein kann er vom Vertrag zurück treten (d.H. Tausch von Auto gegen Geld) oder den Kaufpreis mindern (d.H. er kann einen Teil des Geldes zurück verlangen). Dann ist zu klären wann sind diese Mängel aufgetreten? d.H. es wäre zu prüfen wieviel Zeit ist zwischen dem Erwerb und der Feststellung der Mängel vergangen um ventuelle Ansprüche geltend machen zu können.

Wenn ich mich nicht irre dann kann man das unter §§ 437, 438, 439 BGB

Aber dafür lege ich meine Hand nicht ins Feuer!!!

Vielen Dank.

Bitte sehr!

Tschüß (und kannst ja wenn Du Zeit hast mal bescheid sagen, was raus gekommen ist)

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