Mahngebühren

Eine jährlich wiederkehrende Rechnung für Domainhosting über 20 Euro (Rechnung kam per E-Mail) wurde übersehen und nicht bezahlt. Wäre hier bei der ersten Mahnung eine Mahngebühr berechtigt, und wie hoch dürfte die sein? Wäre der Sachverhalt anders wenn die Rechnung anstatt per E-MAil als Brief per Post gekommen wäre. Welche höhe an Mahngebühren muss man sich gefallen lassen.

und wie sieht es mit 15 aus?

Hi,

und wie sieht es mit 15 aus?

15 € ist das Maximum, was man ohne weitere Beweisbelege als Mahnge-
bühren ansetzen kann. Darüberhinaus gehende Beträge müssen bei einem
eventuell später folgendem Mahnverfahren gegenüber dem Amtsgericht
begründet werden.

Wohl oder übel musst du diesen Betrag wohl entrichten.

bye. andre

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Mahngebühren und Höflichkeit
Hi,

vor der ersten Mahnung erwarte ich eine Erinnerung. Kommt die Mahnung zuerst, wird sie als Erinnerung aufgefasst, der ausstehende Betrag beglichen und der Rest gestrichen.

Gruß Ralf

Forderungen treten solche Firmen an Inkassofirmen ab. die fordern dann den Mahnbetrag und klatschen nochmal gebühren drauf. Zumindest das Risiko sollte bekannt sein bevor aus 15Euro Mahnkosten 45 VollstreckungsEuros werden.
Jakob

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Also heisst das wohl zähneknirschend bezahlen und den Anbieter wechseln.

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