Nach welchem Zeitraum Rechnung nicht mehr bezahlen

folgendes:

Habe im März meine Katze operieren lassen und habe bis heute noch keine Rechnung oder sonstiges bekommen!

Jetzt meine Frage:
„Verjährt“ irgendwann der Anspruch des Tierarztes auf bezahlung der Rechnung (normalerweise würde ich von mir aus zahlen, aber dieser Arzt ist der größte Fuscher den ich kenne und ich habe meine Katze mit nur noch 32° Grad Körpertemperatur von ihm geholt und bin sofort danach zu einem anderen Tierarzt gegangen damit die Katze überhaupt chancen hatte zu überleben und bin ich nicht bereit für sowas zu Zahlen!) ? Gibt es bei sowas eigentlich eine Verjährungsfrist?

Danke im Voraus
Gruß Angie

Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, die Du anständigerweise auch bezahlen solltest. Bist Du mit der Leistung nicht einverstanden, solltest Du mit dem Ver-
tragspartner über eine Minderung sprechen.

Gar nicht zahlen lässt Dich jedenfalls nicht in einem guten
Licht erscheinen!

Kann Dich beruhigen - zwei Jahre müsstest Du wohl mindestens
schon zittern, ehe da was verjährt. Fair wäre es, wenn Du
Dich mit dem Arzt in Verbindung setzt, und ihm erklärst, dass
Du mit seiner Leistung überhaupt nicht einverstanden warst.

Gruss Marian

Verjährung nach §§ 196 I Nr. 14, 201 BGB
Die von meinem Vorredner sehr richtig benannte zweijährige Verjährungsfrist für Tierarzthonorare, § 196 I Nr. 14 BGB, beginnt leider erst am 1.1.2001 zu laufen, § 201 BGB, und endet folglich am 31.12.2002 24 Uhr.

Wäre besser, sich der Tierarztrechnung gegenüber auf Schlechtleistung zu berufen.

Django

Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, die Du
anständigerweise auch bezahlen solltest. Bist Du mit der
Leistung nicht einverstanden, solltest Du mit dem Ver-
tragspartner über eine Minderung sprechen.

Es ist so das ich normalerweise nie zu diesem Arzt gegangen wäre (war nicht das erste mal das er gefuscht hat) aber meine Katze wurde nachts von einem Hund zerfleischt und meinem Haustierarzt hatte man das Handy geklaut so konnte ich ihn nicht erreichen und mußte zu dem anderen! Als ich dann hingefahren bin und meine Katze holen sollte habe ich ihm gesagt das ich zur weiteren Nachbehandlung gerne zu meinem Haustierarzt gehen würde und er hat nicht erfreut reagiert. Als ich ihn dann bat mir die Röntgenaufnahme mitzugeben sagte er nur nein!!Außerdem wollte ich gleich an Ort und Stelle bezahlen doch er sagte das ginge jetzt noch nicht er müsse sich erst noch überlegen was er verlangen würde!

Gar nicht zahlen lässt Dich jedenfalls nicht in einem guten
Licht erscheinen!

Ich sage nicht das ich nicht bezahle, wenn die Rechnung kommt bezahle ich sofort denn er war ja der einzige der Nachts gehört hat, nur werde ich sicherlich nicht auf ihn zugehen und ihn darauf ansprechen da er mich schon an dem Abend so angefahren hat.

Kann Dich beruhigen - zwei Jahre müsstest Du wohl mindestens
schon zittern, ehe da was verjährt. Fair wäre es, wenn Du
Dich mit dem Arzt in Verbindung setzt, und ihm erklärst, dass
Du mit seiner Leistung überhaupt nicht einverstanden warst.

Also ich habe ihm gesagt das ich nicht damit einverstanden war das er meiner Katze das halbe Bein amputiert hat ohne mich zu Informieren (sonst hätte ich ihr das mit sicherheit nicht angetan), ich habe ihm auch gesagt das ich es nicht in Ordnung fand das er die Katze von 11 Uhr Nachts bis zum nächsten Tag um 16 Uhr ohne Betäubung, Schmerzmittel oder sonstiges in der Kiste liegen ließ bevor er sie operierte, denn hätte ich das gewußt wäre ich am nächsten morgen zu meinem Haustierarzt gefahren und sie wäre sofort behandelt worden! Wie gesagt, ich habe die katze bei ihm geholt und bin sofort zu meinem Tierarzt gefahren, der hat sie in der Kiste gesehen und gefragt ob die überhaupt noch lebt! Ich habe für die Nachbehandlung über 400,- DM bezahlt und bin nicht bereit diesen Fuscher auch noch daran zu erinnern was er für rechnungen schreiben soll!!
Aber trotzdem danke für die Antwort!

Gruss Marian

Gruß Angie

Erstmal danke für die Antwort!

Die von meinem Vorredner sehr richtig benannte zweijährige
Verjährungsfrist für Tierarzthonorare, § 196 I Nr. 14 BGB,
beginnt leider erst am 1.1.2001 zu laufen, § 201 BGB, und
endet folglich am 31.12.2002 24 Uhr.

Zur not warte ich auch solange!

Wäre besser, sich der Tierarztrechnung gegenüber auf
Schlechtleistung zu berufen.

Was heißt das, und wie mache ich das?! Was brauche ich für beweise?

Django

Angie

Solande der Arzt keine Rechnung stellt, stellt er auch keine Forderung; d.h. im Klartext ich muß erst dann zahlen wenn ich eine Rechnung erhalte (woher soll ich den vorher wissen was mich das kostet). Wie du weiter unten schreibst hast du ihm sogar Zahlung an Ort und Stelle angeboten, also kann man wohl nicht von einer Zahlungsverweigerung reden. Wenn die Rechnung kommt würde ich unter Vorbehalt zahlen oder um einen angemessenen Betrag kürzen; dabei aber den Kürzungsbetrag erklären (z.B. wegen Schlechtleistung). Kommt die Rechnung nach der Verjährungsfrist hast du halt Glück gehabt !