Hallo, liebe Freunde und Experten,
nehmen wir folgenden Fall an: Ein Münzsammler und eine Kundin stehen an der Supermarktkasse. Der Sammler hat gerade gezahlt und bemerkt, dass die Kundin hinter ihm mit einer 2-Euro-Vatikansmünze zahlen möchte. Ihm fällt das natürlich auf, nimmt die Münze an sich und tauscht sie gegen andere 2 € aus. Da meint die Kundin: „Das ist mein Geld!“ und fordert das Geld zurück. Die Kassiererin meint: „Das ist mein Geld!“, weil sie natürlich wissen, dass Vatikangeld viel wert ist. Wie sieht es jetzt aus? Kann die Münze zurückverlangt werden, oder gilt einfach 2 € = 2 €?
Grüße
Franz
Hallo,
Ihm fällt das natürlich auf, nimmt die Münze an sich…hat er die Kundin, die hinter ihm gefragt, ob sie tauschen würde? oder hat er sich die Münze einfach genommen?
lg
Tara
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Hallo Tara,
er sagt einfach: „Oh, die Münze fehlt mir noch!“ und tauscht sie blitzschnell aus. Das Geld liegt genau zwischen Kundin und Kassiererin.
Hallo, liebe Freunde und Experten,
nehmen wir folgenden Fall an: Ein Münzsammler und eine Kundin
stehen an der Supermarktkasse. Der Sammler hat gerade gezahlt
und bemerkt, dass die Kundin hinter ihm mit einer
2-Euro-Vatikansmünze zahlen möchte. Ihm fällt das natürlich
auf, nimmt die Münze an sich und tauscht sie gegen andere 2
€ aus. Da meint die Kundin: „Das ist mein Geld!“ und
fordert das Geld zurück. Die Kassiererin meint: „Das ist mein
Geld!“, weil sie natürlich wissen, dass Vatikangeld viel wert
ist. Wie sieht es jetzt aus? Kann die Münze zurückverlangt
werden, oder gilt einfach 2 € = 2 €?
Grüße
Hallo Franz,
anzunehmen ist, dass der Münzfreund die Münze ohne Einverständnis der Kundin und der Kassiererin weggenommen und mit einer anderen gleichwertigen ( Nominalwert) Münze ersetzt hat.
Dieser Austausch war nicht erlaubt. Das Geld gehört der Kundin solange bis das Geld an die Kasse übergeben ist. Hat die Kassiererin das Geld in die Geschäftskasse übernommen, dann gehört es auch nicht der Kassiererin sondern dem Geschäft. Auch die Kassiererin darf nicht einfach das Geld austauschen.
Vom Wert her bleibt es bei den 2 €.
Das Problem ergibt sich aber nicht aus der Höhe des Wertes, sondern auch bei gleichem Wert daran, wem das Geldstück gehört. Müsste klar sein.
Gruss Günter
Hallo Tara,
er sagt einfach: „Oh, die Münze fehlt mir noch!“ und tauscht
sie blitzschnell aus. Das Geld liegt genau zwischen Kundin und
Kassiererin.
Ein dritter krallt sich also die Kohle? Darf ich auch mal in deinem Geldbeutel wühlen. Vielleicht finde ich ja auch was brauchbares???
Hallo Tara,
er sagt einfach: „Oh, die Münze fehlt mir noch!“ und tauscht
sie blitzschnell aus. Das Geld liegt genau zwischen Kundin und
Kassiererin.
Hallo,
ich habe bei der ersten Antwort schon hingewiesen, was wem gehört. Ob dem Sammler die Münze fehlt oder nicht, ist völlig belanglos. Sammler - ich habe selbst alle 5-DM-Sondermünzen und auch die 10 DM-Sondermünzen gesammelt - sagen einfach den anderen, dass man Interesse hat und fragt nach, ob der Inhaber der Sondermünze/der Münze bereit ist sie zum Nennwert abzugeben oder gegen einen Aufpreis verkauft. In manchen Fällen hat jemand nicht verkauft.
Gruss Günter
Hallo Tara,
er sagt einfach: „Oh, die Münze fehlt mir noch!“ und tauscht
sie blitzschnell aus. Das Geld liegt genau zwischen Kundin und
Kassiererin.
Das ist Diebstahl! … s.d. Günther’s Erläuterung!
lg
Tara
Hallo Günter,
also geht das nur mit Einverständnis. Die Kundin erlaubt den Austausch, dann kommt aber der Filialleiter und meint, die Münze gehört dem Geschäft. Wo genau ist der Eigentumsübergang?
Franz
Hallo Tara,
die Kundin wäre mit dem Austausch einverstanden, die Kassiererin und auch der Filialleiter sind aber dagegen. Wem gehört dann die Münze?
Schönen Abend
Franz
Hallo Franz,
was nu? …
Da meint die Kundin: „Das ist mein Geld!“ und
fordert das Geld zurück.
will die Kundin (weil noch Eigentümerin) nun das Geld zurück oder hat sie sich mit dir geeinigt? oder …
Die Kassiererin meint: „Das ist mein Geld!“,
lag das „gute Stück“ schon auf dem Thresen des Geschäfts? - … dann träten wieder die Erläuterungen von Günter ein!
Schönen Vatertag noch! … und des Rätsels Lösung! (oder Einigung!!)
LG
Tara
Hallo Franz,
Hallo, liebe Tara,
das ist doch nur eine Hypothese, die mir eingefallen ist, falls der Fall eintreten sollte. Also die Kundin erkennt nicht den Papstkopf, ich würde ihr dann 10 € anbieten, die Kassiererin bekäme nichts.
Schönen Abend
Franz
Lass es drauf ankommen…
Hi,
also im zweifelsfall war es diebstahl, was der münzfreund da gemacht hat.
Man sollte aber nicht mit dem (eventuellen) mehrwert der münze argumentieren.
Letztendlich hat er die münze ersetzt, den entstandenen schaden also beglichen.
Da es sich um ein offizielles zahlungsmittel handelt bleibt der streitwert hier beim nennwert der münze, also 2€.
Jetzt würd ich gern mal nen staatsanwalt sehen, der wegen 2 euronen streitwert (die auch schon vergolten sind), ne klage ins rollen bringt…
LG Alex:smile:
… hätte ich den Ratzinger-Golf damals gekauft, Alex:smile:
Der Münzsammler HATTE doch schon bezahlt!
Hallo,
ich habe mir die ganzen Postings zu diesem Thread durchgelesen, aber folgender Widerspruch ist nirgendwo beleuchtet worden: Der Münzsammler HATTE ja bereits bezahlt und trotzdem soll dann die Münze bei der Kassiererin in der Kasse gelandet sein. (Im Ausgangs-Postings steht davon freilich gar nichts, aber den weiteren Postings ist das ja zu entnehmen). Es kann demnach also nur so gelaufen sein, daß der Münzsammler der Kundin hinter ihm DOCH die Vatikan-Münze zurück gegeben hatte und dann die Kundin damit bezahlt hat. Ganz klar, daß dann die Münze dem Supermarkt gehört. Letztendlich ist also auch nichts anderes passiert als das, was von Anfang an passieren sollte: Die Kundin wollte mit der Vatikan-Münze bezahlen und hat es dann auch getan. Das war’s.
Gruß Rüdiger
Hallo Rüdiger,
Ganz klar, daß dann die Münze dem Supermarkt gehört.
weder Kundin noch Kassiererin merkten, dass es eine Vatikanmünze war, also dürfte die Münze dem Sammler gehören.
Grüße
Franz
weder Kundin noch Kassiererin merkten, dass es eine
Vatikanmünze war,…
Nein? Aber wie dem auch sei, Hauptsache, die blöde Vatikanmünze lag nicht vorher im Ratzinger-Golf, denn so wird sich deren Streitwert in überschaubaren Grenzen halten.
Gruß Rüdiger