Kegelverein in Deutschland

Kegelverein in Deutschland

Mal angenommen in einem Kegelverein wird die Clubmeisterschaft ausgetragen.
Müller hat den 1 Preis Ein Rad 500 Euro wert gewonnen
Schulze hat den 2 Preis er bekommt ein Kofferset wert 200 Euro.
Der dritte Preis sind nur noch 100 Euro wert.

Nach 14 Tagen spricht der Geschäftsführer den Müller an, Du musst deinen Preis tauschen mit dem Schulze der hatte den ersten Preis. ich haben nachgerechnet und festgestellt Er hat den ersten Preis.
Müller will die Ergebnisliste sehen, der Vorsizende gibt die aber nicht herraus, meinte er müsse das nicht

Fragen
muss Müller den Preis wiedergeben und den für 200 in Empfanbg nehmen oder nicht.
Er hat schon den Verdacht das der Vorsizende Ihn ärgeren will, was soll unser Müller tun.

Beernaert Pascal

Hallo!
Der Vorsitzende hat dem „Gewinner“, der herabgestuft wird die Ergebnisliste zu zeigen, damit der sich über die Rechtsmäßigkeit „ein Bild“ machen kann. Am besten holt man sich noch jemand „unparteiisches“ dabei, damit man später evtl. dessen Eindrücke / Aussage verwenden kann.
Ansonsten könnte der Vorsitzende ja alles behaupten!

Kann man sich nicht einigen oder zweifelt die Richtigkeit der Liste an, so hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
-> Der Verein müsste Klage gegen den „Sieger“ erheben, da dieser den Preis nicht rausrückt. Solange gehört der Gewinn aber dem Erstplazierten.

Grüße,
Wassermaxe

Hehe würde ich nicht machen.

  1. wenn Müller gewonnen hat, darf er den Preis behalten.
    2 hat Müller nicht gewonnen, hat der Verein kaum Handhabe den Preis wiederzubekommen.
    Kommt auf den genauen Sachverhalt an.
    Ist der Verein so zerstritten?

Guten Abend!

-> Der Verein müsste Klage gegen den „Sieger“ erheben, da
dieser den Preis nicht rausrückt. Solange gehört der Gewinn
aber dem Erstplazierten.

Ich zweifle aber daran, dass eine solche Klage begründet wäre, wenn der Verein auf Verlangen keine Beweise rausrückt, besteht mE kein Anlass zur Klage.

Erst mal vielen Dank für die Antwoten an alle

Es ist so das der Vorsitzende den Verdacht haben wird Müller interessiere sich bei der nächsten Wahl für den Posten des Vorsitzenden.

So hat Müller jetzt 2 Probleme

  1. Er verliert 300 Euro wenn er zustimmt und den Preis herraus gibt
  2. Wenn er den Gewinn nicht herrausgibt wir man Ihn wohl nicht wählen wegen seiner Sturheit

Zudem hat dieser Vorsitzzende dies natürlich noch zum besten gegeben als viele Da waren
es weiss jetzt jeder im Klub Müller hat nur den zweiten gemacht der Vorsitzende hatte sich zu Anfang bei der Siegerehrung verrechnet und nach 14 Tagen nochmals nachgerechnet.

Mal angenommen er zeigt jetzt einfach eine neue Liste vor die alte hat er ja auch geschrieben. Muss Müller seinen Preis dann abgeben Rechtlich betrachtet.
daag

Beernaert Pascal

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Kegelverein in Deutschland

Mal angenommen in einem Kegelverein wird die Clubmeisterschaft
ausgetragen.
Müller hat den 1 Preis Ein Rad 500 Euro wert gewonnen
Schulze hat den 2 Preis er bekommt ein Kofferset wert 200
Euro.
Der dritte Preis sind nur noch 100 Euro wert.

Nach 14 Tagen spricht der Geschäftsführer den Müller an, Du
musst deinen Preis tauschen mit dem Schulze der hatte den
ersten Preis. ich haben nachgerechnet und festgestellt Er hat
den ersten Preis.
Müller will die Ergebnisliste sehen, der Vorsizende gibt die
aber nicht herraus, meinte er müsse das nicht

Fragen
muss Müller den Preis wiedergeben und den für 200 in Empfanbg
nehmen oder nicht.
Er hat schon den Verdacht das der Vorsizende Ihn ärgeren will,
was soll unser Müller tun.

Rechtlich ist er auf der sicheren Seite
Der BGB § 762 Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.


Verbindlichkeit heist svw einklagbare Schulden
Dh. eine Rückforderung ist nicht möglich. der Verein hat Pech — gezahlt ist gezahlt.

Jakob

Beernaert Pascal

Hallo,
mal rein gefühlsmäßig geht mir die Anwendung des §762BGB auf die Preisgestaltung bei Vereinswettkämpfen irgendwie gegen den Strich.

Bei nachfolgendem Link geht es zwar um Sportvereine, trotzdem ist da etliches drin, was auch auf andere Vereine anwendbar ist.

http://www.sportrecht.org/Publikationen/Pfispurt98-2…

Da würde mich Deine Meinung interessieren

Viele Grüße
Peter