Hallo
kann man sich, wenn man nach einem Unfall einen Leihwagen bis zur Reperatur bzw. zum Neukauf eines Wagens von der Versicherung zur Verfügung gestellt bekommt und diesen nicht unbedingt nutzt, das Geld für diesen Leihwagen auch auszahlen lassen?
Ich meine vor kurzem einen Bericht im Fernsehen gesehen zu haben, in dem eine Versicherung sich generell geweigert hat den Leihwagen zu bezahlen, weil dieser zu wenig genutzt wurde. Die Kilometerleistung wäre mit einem Taxi billiger gewesen. Hab ich das Richtig in Erinnerung? Wenn dem so ist, würde es mit einer Auszahlung schlecht aussehen!?!?
Wer weiss Bescheid?
vielen Dank
Andreas
Hallo!
kann man sich, wenn man nach einem Unfall einen Leihwagen bis
zur Reperatur bzw. zum Neukauf eines Wagens von der
Versicherung zur Verfügung gestellt bekommt und diesen nicht
unbedingt nutzt, das Geld für diesen Leihwagen auch auszahlen
lassen?
Ganz ehrlich: wer die Unfallregulierung vom Gegner vornehmen läßt, hat’s nicht besser verdient. Entweder Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung - nur entscheiden muss man sich da vorher…
Guck doch mal in deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Da müsste alles geregelt sein.
Denn: Du hast es unterschrieben.
Solltest du die Unterschrift einiger Klauseln des Vertrages doch jetzt nunmehr mit anderen Augen sehen, kannst du es eigentlich nicht rückgängig machen, denn das sind nunmal die Konditionen. Die Regeln.
Höchstens kannst du dich mit der Versicherung in Verbindung setzen und evtl. eine kulanzreiche Klärung der Angelegenheit bewirken.
Aber erwarte keine Wunder.
PS: Jemand, der wenig Chancen hat, landet nicht selten im Fernsehen *g*
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