Waffen
Von: , Frage gestellt am Do, 13. Jul 2000
Darf man CO2-Handfeuerwaffen (Luftdruckpistolen, Kaliber 4, 5 mm, frei erhältlich ab 18 Jahren) ohne Waffenschein mit sich herumtragen? Wenn nein, aufgrund welcher Gesetze?
Arno
Darf man CO2-Handfeuerwaffen (Luftdruckpistolen, Kaliber 4, 5 mm, frei erhältlich ab 18 Jahren) ohne Waffenschein mit sich herumtragen? Wenn nein, aufgrund welcher Gesetze?
Arno
Hallo!
Meines Wissens ist es derzeit noch erlaubt, diese "freien Waffen" ohne WS o.ä. zu führen. Man muß aber a) immer den Perso dabei haben und b) sich von öffentlichen Veranstaltungen fernhalten. Diverse Innenminister wollen aber seit längerem einen "kleinen Waffenschein". Ist aber wohl noch nicht spruchreif.
Darf man CO2-Handfeuerwaffen (Luftdruckpistolen, Kaliber 4, 5
mm, frei erhältlich ab 18 Jahren) ohne Waffenschein mit sich
herumtragen? Wenn nein, aufgrund welcher Gesetze?
Arno
Hallo!
Meines Wissens ist es derzeit noch erlaubt, diese "freien
Waffen" ohne WS o.ä. zu führen. Man muß aber a) immer den
Perso dabei haben und b) sich von öffentlichen Veranstaltungen
fernhalten. Diverse Innenminister wollen aber seit längerem
einen "kleinen Waffenschein". Ist aber wohl noch nicht
spruchreif.
Kleiner Zusatz: Man darf die Waffen nicht offen tragen und man sollte keinen Alkohol getrunken haben. Ein öffentliche Veranstaltung ist auch schon eine Kirmes..etc.!
Auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist m.E. nicht gestattet.
Gruß
Andreas
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Auch die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist m.E. nicht
gestattet.
Dein Erachten ist richtig, bei uns im VRN (Verkehrsverbund Rhein Neckar) sind nach §3 Abs1 Punkt 2 Personen mit geladenen Schußwaffen von der Beförderung ausgeschlossen, es sei denn daß Sie zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind.
Gruß
Dennis
Gruß
Andreas