Ein vielleicht nicht ganz einfaches Thema, aber ich werde versuchen, es mal zu schildern:
Nehmen wir mal an, da gibt es einen Freund (nachfolgend P1), der kurz vor dem Ende seiner Bewährung steht. Jetzt gibt es da einen (nachfolgend P2), der hat vor ca. 2 Jahren mal bei einer Meinungsverschiedenheit eine Ohrfeige von P1 bekommen, diese wurde aber damals nicht zur Anzeige gebracht. Jetzt auf einmal versucht P2 diese Ohrfeige zu nutzen um bei P1 die Bewährung zu vermasseln. Muß P1 jetzt um seine Bewährung fürchten, zumal P2 seine Familie als seine Zeugen angibt, die damals „angeblich“ dabei waren, aber nach Angabe von P1 lediglich die beiden alleine diese Auseinandersetzung hatten?
Wie sollte P1 jetzt am besten Vorgehen ?
Ein vielleicht nicht ganz einfaches Thema, aber ich werde
versuchen, es mal zu schildern:
Nehmen wir mal an, da gibt es einen Freund (nachfolgend P1),
der kurz vor dem Ende seiner Bewährung steht. Jetzt gibt es da
einen (nachfolgend P2), der hat vor ca. 2 Jahren mal bei einer
Meinungsverschiedenheit eine Ohrfeige von P1 bekommen,
Geht es wirklich um eine Ohrfeige ?
diese wurde aber damals nicht zur Anzeige gebracht. Jetzt auf
einmal versucht P2 diese Ohrfeige zu nutzen um bei P1 die
Bewährung zu vermasseln.
Bewährung wg. Vergehen Körperverletzung ?
Muß P1 jetzt um seine Bewährung fürchten, zumal
P2 seine Familie als seine Zeugen angibt, die damals
„angeblich“ dabei waren, aber nach Angabe von P1 lediglich die
beiden alleine diese Auseinandersetzung hatten?
Wenn es sich wirklich um eine Ohrfeige und den Zeitraum 2 Jahre handelt, gebe ich nicht viel auf die Sache. Jeder Richter dürfte sich doch fragen:
Warum erst jetzt ? Was soll der Kleinscheiss ?
Wie sollte P1 jetzt am besten Vorgehen ?
Wenn obige Darstellung der Wahrheit entspricht: ruhig bleiben. GGf. mit dem Bewährungshelfer darüber sprechen, warum P2 die Sache wieder ausgräbt (P2 Freundin ausgespannt, P2 beleidigt, Neid) ?
Ciao maxet.
hi xtralarge,
wenn du keine seriöse vika hinterlegt hättest,
hätte ich geantwortet, daß es sich um kinder-
kacke handelt.
prinzipiell passiert da gar nichts. es ist eher
zum nachteil der klagenden person, da
- die große zeitdifferenz
- alles einen touch von erpressung beinhaltet
cu
alex
Hallo,
Nein, P1 hat meines Erachtens absolut nichts zu befürchten. Bei der Körperverletzung handelt es sich um ein sogenanntes „Antragsdelikt“. Die Staatsanwaltschaft schreitet erst ein, wenn von Seiten des Verletzten ein Strafantrag (Frist 3 Monate) gestellt worden ist. Der Strafantrag wurde nicht rechtzeitig gestellt und damit kann die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung ablehnen.
Ausnahmsweise wird nach Überschreitung der Strafantragsfrist nur dann eingeschritten, wenn die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegen sollte, was bei einer Ohrfeige kaum der Fall sein dürfte.
P2 könnte sich allerdings strafbar machen. Sein Motiv wäre zu prüfen, weshalb nach 2 Jahren plötzlich Anzeige erstattet wird und warum er P1 die offene Bewährung vermasseln möchte.
Gruss
BM
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Hallo,
P2 könnte sich allerdings strafbar machen.
inwiefern?
Interessiert,
Christian
Danke, dass Ihr soo schnell geantwortet habt.
Lang Lebe „Wer-Weiss-Was“
Euer XtraLarge
Hallo,
P2 macht sich strafbar, indem er plötzlich Zeugen benennt, die bei dem Vorfall gar nicht mit anwesend waren (Falschaussage, Anstiftung zur Falschaussage). Es wäre auch Nötigung oder Erpressung denkbar, wenn er den P1 damit bedroht oder erpresst, dass er es in der Hand hat, ob die Bewährung widerrufen wird.
BM
P2 könnte sich allerdings strafbar machen.
inwiefern?
Interessiert,
Christian
Hallo,
P2 macht sich strafbar, indem er plötzlich Zeugen benennt, die
bei dem Vorfall gar nicht mit anwesend waren (Falschaussage,
Anstiftung zur Falschaussage).
das reine Benennen von Zeugen ist nicht strafbar und mehr wissen wir ja nicht.
Es wäre auch Nötigung oder
Erpressung denkbar, wenn er den P1 damit bedroht oder
erpresst, dass er es in der Hand hat, ob die Bewährung
widerrufen wird.
Der Hinweis, die Körperverletzung zur Anzeige zu bringen, ist nicht strafbar und mehr wissen wir ja nicht.
Gruß,
Christian
Und wo
sind die Sternchen ?
Danke, dass Ihr soo schnell geantwortet habt.
Lang Lebe „Wer-Weiss-Was“
*nur*mal*so*
maxet