Gleichstellung Ehepaare - allein Erziehende ?!

Hallo

Wenn ich mich recht erinnere gab es noch zu Zeiten von Regierung Kohl ein Verfassungsgerichtsbeschluss, daß Ehepaare mit Kindern nicht schlechter gestellt werden dürfen als allein Erziehende mit Kindern. Nur passiert ist meines Wissens nichts.

Es geht um Kinderbetreuungskosten. Damit sowohl ich als auch meine Frau den Job behalten können, wird unser Sohn Nachmittags betreut und wir zahlen dafür. Doch auf der Steuererklärung werden diese Kosten erst gar nicht zur Kenntnis genommen, obwohl ich sie angegeben hatte.

Weiß jemand etwas über die rechtliche Situation bei diesen Kosten?

Danke
Thomas

Richtig gehört und trotzdem nichts zu machen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.11.1998 (Az. 2 BvR 1057/91) entschieden:

  • Zitat aus BGBl. I 1999 S. 143 -
    § 33c Abs. 1 bis 4 EStG ist seit seiner Einführung … mit Art. 6 I und II GG unvereinbar, soweit er die in ehelicher Gemeinschaft lebenden, unbeschränkt steuerpflichtigen Eltern vom Abzug der Kinderbetreuungskosten wegen Erwerbstätigkeit ausschließt.
  1. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens (und jetzt kommt es) MIT WIRKUNG ZUM 1.1.2000 eine Neuregelung hinsichtlich der unter 1. … für verfassungswidrig erklärten Vorschriften zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisherigen Regelungen weiter anwendbar.
  • Zitat Ende -

Das ist eine der sich in letzter Zeit häufenden schizophrenen Entscheidungen: Ein Gesetz wird für verfassungswidrig erklärt, bleibt aber bis x anwendbar.

Jedenfalls muß eine Neuregelung erst mit Wirkung zum 1.1.2000 erfolgen, und das heißt: Für 1999 sind Kinderbetreuungskosten Verheirateter nicht „steuerlich abzugsfähig“.
Es ist nichts zu machen.

Django

Das ist eine der sich in letzter Zeit häufenden schizophrenen
Entscheidungen: Ein Gesetz wird für verfassungswidrig erklärt,
bleibt aber bis x anwendbar.

*seufz*

Jedenfalls muß eine Neuregelung erst mit Wirkung zum 1.1.2000
erfolgen, und das heißt: Für 1999 sind Kinderbetreuungskosten
Verheirateter nicht „steuerlich abzugsfähig“.
Es ist nichts zu machen.

Und ab 2000 sind sie überhaupt nicht mehr ansetzbar, auch für alleinerziehende nicht.
Dafür haben wir jetzt den „tollen“ Betreuungsfreibetrag, der genauso hohlsinnig ist, wie der Kinderfreibetrag, da er erst ab einem etwas höheren Einkommen wirkt.

MfG
Undine

Mit Interesse gelesen

Und ab 2000 sind sie überhaupt nicht mehr ansetzbar, auch für
alleinerziehende nicht.
Dafür haben wir jetzt den „tollen“ Betreuungsfreibetrag, der
genauso hohlsinnig ist, wie der Kinderfreibetrag, da er erst
ab einem etwas höheren Einkommen wirkt.

MfG
Undine

Wußte ich noch gar nicht. Danke. Django

Danke
Wenn man doch wenigstens den Begriff Werbungskosten wörtlich nehmen dürfte…

Danke
Thomas