Hallo,
nehmen wir einmal an, jemand findet in Opas Nachlass ein Dokument aus den dreißiger Jahren (Führerschein, Stilllegungsurkunde eines Kfz o.ä).
Da derjenige selber nichts damit anzufangen weiß, möchte er es nun an einen Sammler verhökern. Also rein in EBay.
Nun befindet sich aber auf der Urkunde so ein übler Stempel mit so einem weniger gerne gesehenen Symbol, welches in jenen Zeiten so ziemlich jeder Urkunde (verun)zierte.
Ist es strafbar, solche Urkunden zu versteigern und was wäre, wenn das Symbol auf dem Angebot sichtbar wäre (nicht in Nahaufnahme)? Wie gesagt möge es sich in diesem konstruierten Fall nicht um Propagandamaterial handeln sondern lediglich um ein älteres Dokument, in der Art, wie sie heutzutage jede Zulassungsstelle oder Standesamt ausstellt (nur eben heute ohne jenes Symbol im Stempel).
Welche Rechtsgrundlage gibt es hier und welche Urteile?
Gruß, Niels
Hallo,
die Frage war vor kurzem schon mal da … Hier handelt es sich um Zeitdokumente. Wenn man in der entsprechenden Zeit seinen Führerschein gemacht hat, ist da eben der entsprechende Stempel drauf. Gerät man nun damit in eine Verkehrskontrolle, wird man nicht wegen des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole festgenommen.
Ob die Auktion solcher Sachen bei ebay gestrichen wird, ist davon aber unabhängig. Wenn jedweder Kram mit Reichsadler den ebay-Statuten widerspricht, fliegen die Auktionen raus.
Gruß,
Myriam
In der Regel sollte es keine Probleme geben, wenn kein Missbrauch betrieben wird. Zur geschichtlichen Dokumentation kann mit solchen Dingen gehandelt werden. Ist vergleichbar mit Briefmarken aus dem dritten Reich: Sie dienen zur geschichtlichen Dokumentation und können deshalb ge- und verkauft werden. Hinweise über den " Gebrauch" solcher Marken oder anderen Dokumenten lassen sich z.B. in Auktionskatalogen finden.
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