Notarkosten für Kaufvertrag Haus

Hallo Experten,

ich schildere mal eben die folgende imaginäre Situation:

Ein Bauträger plant ein Projekt zum Bau mehrerer Häuser in einem Baugebiet. Käufer und Verkäufer unterschreiben einen entsprechenden Kaufvertrag für eines der Häuser beim Notar, der auch eine Rücktrittsklausel für den Käufer enthält.

Das Bauvorhaben kommt jedoch nicht zustande (dies wird kurz nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar), da der Bauträger die Finanzierung des Baugrundes nicht auf die Reihe bekommt. Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, und lässt sich vom Bauträger schriftlich bestätigen, dass er die Notarkosten übernimmt.

Käufer leitet das Schreiben an den Notar weiter, mit der Bitte, er möge sich doch mit seiner Forderung in Höhe von ca. 3000 EUR direkt an den Bauträger wenden. So weit, so gut.

Nun, etwa 18 Monate nach der ersten Rechnungsstellung, erhält der Käufer ein Schreiben vom Notar, mit etwa dem Wortlaut:
„Die Kosten für die Beurkundungen wurden dem Bauträger in Rechnung gestellt, jedoch bisher nicht beglichen. Die beantragte Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Nach den gesetzlichen Bestimmungen […] nehme ich Sie als Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren in Anspruch.“
Das Bauvorhaben wird übrigens von dem Bauträger nie durchgeführt werden.

Problem: Der Käufer hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie sollte er sich in dem Fall verhalten?
Er hat erstmal ein Schreiben an den Notar geschickt, mit der Bitte um Aufklärung, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos verlief. Des weiteren hat er den Notar gebeten, die Rechnung zu überarbeiten. Denn die Kosten in voller Höhe können nicht angefallen sein, weil der Bauträger den Kaufvertrag nie freigegeben hat, und der Vertrag innerhalb von 3 Monaten seitens des Käufers gekündigt wurde, ohne dass irgendwelche Gelder geflossen sind, bzw. überhaupt die Grundstücksfragen geklärt wurden.

Der Käufer hat ein zweites Schreiben an den Bauträger geschickt (der nicht insolvent ist!), mit einer Frist von 8 Tagen, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, warum trotz schriftlicher Zusage die Kosten nicht beglichen wurden, und mit der Bitte, den vom Notar geforderten Betrag auf des Käufers Konto zu überweisen.

Was sollte der Käufer als nächstes tun? Würdet Ihr (auch ohne Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schonmal vorab!
Anaxi

Hallo Experten,

ich schildere mal eben die folgende imaginäre Situation:

Ein Bauträger plant ein Projekt zum Bau mehrerer Häuser in
einem Baugebiet. Käufer und Verkäufer unterschreiben einen
entsprechenden Kaufvertrag für eines der Häuser beim Notar,
der auch eine Rücktrittsklausel für den Käufer enthält.

Das Bauvorhaben kommt jedoch nicht zustande (dies wird kurz
nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar), da der Bauträger
die Finanzierung des Baugrundes nicht auf die Reihe bekommt.
Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, und lässt sich vom
Bauträger schriftlich bestätigen, dass er die Notarkosten
übernimmt.

Das war der Fehler
Der Käufer schuldet dem Notar das Geld.
Der Käufer hätte das Geld vom Bauträger fordern sollen und den Notar befriedigen
Der Notar kann sich den leichtesten Weg aussuchen, das ist jetzt der Käufer

Man sollte schnellstens gg. den Verkäufer vorgehen und den Notar bezahlen.

2 Jahre Verjährungsfrist sind bald um wenn ich nicht irre.

Jakob

Käufer leitet das Schreiben an den Notar weiter, mit der
Bitte, er möge sich doch mit seiner Forderung in Höhe von ca.
3000 EUR direkt an den Bauträger wenden. So weit, so gut.

Nun, etwa 18 Monate nach der ersten Rechnungsstellung, erhält
der Käufer ein Schreiben vom Notar, mit etwa dem Wortlaut:
„Die Kosten für die Beurkundungen wurden dem Bauträger in
Rechnung gestellt, jedoch bisher nicht beglichen. Die
beantragte Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen […] nehme ich Sie als
Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren in Anspruch.“
Das Bauvorhaben wird übrigens von dem Bauträger nie
durchgeführt werden.

Problem: Der Käufer hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie
sollte er sich in dem Fall verhalten?
Er hat erstmal ein Schreiben an den Notar geschickt, mit der
Bitte um Aufklärung, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos
verlief. Des weiteren hat er den Notar gebeten, die Rechnung
zu überarbeiten. Denn die Kosten in voller Höhe können nicht
angefallen sein, weil der Bauträger den Kaufvertrag nie
freigegeben hat, und der Vertrag innerhalb von 3 Monaten
seitens des Käufers gekündigt wurde, ohne dass irgendwelche
Gelder geflossen sind, bzw. überhaupt die Grundstücksfragen
geklärt wurden.

Der Käufer hat ein zweites Schreiben an den Bauträger
geschickt (der nicht insolvent ist!), mit einer Frist von 8
Tagen, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, warum trotz
schriftlicher Zusage die Kosten nicht beglichen wurden, und
mit der Bitte, den vom Notar geforderten Betrag auf des
Käufers Konto zu überweisen.

Was sollte der Käufer als nächstes tun? Würdet Ihr (auch ohne
Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schonmal vorab!
Anaxi

2 Jahre Verjährungsfrist sind bald um wenn ich nicht irre.

Wo nimmst Du die 2 Jahre her?

Ciao, Wotan

Hallo Experten,

ich schildere mal eben die folgende imaginäre Situation:

Ein Bauträger plant ein Projekt zum Bau mehrerer Häuser in
einem Baugebiet. Käufer und Verkäufer unterschreiben einen
entsprechenden Kaufvertrag für eines der Häuser beim Notar,
der auch eine Rücktrittsklausel für den Käufer enthält.

Das Bauvorhaben kommt jedoch nicht zustande (dies wird kurz
nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar), da der Bauträger
die Finanzierung des Baugrundes nicht auf die Reihe bekommt.
Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, und lässt sich vom
Bauträger schriftlich bestätigen, dass er die Notarkosten
übernimmt.

Das war der Fehler
Der Käufer schuldet dem Notar das Geld.
Der Käufer hätte das Geld vom Bauträger fordern sollen und den
Notar befriedigen
Der Notar kann sich den leichtesten Weg aussuchen, das ist
jetzt der Käufer

Man sollte schnellstens gg. den Verkäufer vorgehen und den
Notar bezahlen.

Hmmm, ist ja per Schreiben geschehen (siehe unten). Oder was genau meinst Du mit „gegen den Verkäufer vorgehen“?

2 Jahre Verjährungsfrist sind bald um wenn ich nicht irre.

Ich dachte 2 Jahre Verjährungsfrist ist längst passé?

Jakob

Käufer leitet das Schreiben an den Notar weiter, mit der
Bitte, er möge sich doch mit seiner Forderung in Höhe von ca.
3000 EUR direkt an den Bauträger wenden. So weit, so gut.

Nun, etwa 18 Monate nach der ersten Rechnungsstellung, erhält
der Käufer ein Schreiben vom Notar, mit etwa dem Wortlaut:
„Die Kosten für die Beurkundungen wurden dem Bauträger in
Rechnung gestellt, jedoch bisher nicht beglichen. Die
beantragte Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen […] nehme ich Sie als
Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren in Anspruch.“
Das Bauvorhaben wird übrigens von dem Bauträger nie
durchgeführt werden.

Problem: Der Käufer hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie
sollte er sich in dem Fall verhalten?
Er hat erstmal ein Schreiben an den Notar geschickt, mit der
Bitte um Aufklärung, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos
verlief. Des weiteren hat er den Notar gebeten, die Rechnung
zu überarbeiten. Denn die Kosten in voller Höhe können nicht
angefallen sein, weil der Bauträger den Kaufvertrag nie
freigegeben hat, und der Vertrag innerhalb von 3 Monaten
seitens des Käufers gekündigt wurde, ohne dass irgendwelche
Gelder geflossen sind, bzw. überhaupt die Grundstücksfragen
geklärt wurden.

Der Käufer hat ein zweites Schreiben an den Bauträger
geschickt (der nicht insolvent ist!), mit einer Frist von 8
Tagen, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, warum trotz
schriftlicher Zusage die Kosten nicht beglichen wurden, und
mit der Bitte, den vom Notar geforderten Betrag auf des
Käufers Konto zu überweisen.

Was sollte der Käufer als nächstes tun? Würdet Ihr (auch ohne
Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schonmal vorab!
Anaxi

Hallo Experten,

ich schildere mal eben die folgende imaginäre Situation:

Ein Bauträger plant ein Projekt zum Bau mehrerer Häuser in
einem Baugebiet. Käufer und Verkäufer unterschreiben einen
entsprechenden Kaufvertrag für eines der Häuser beim Notar,
der auch eine Rücktrittsklausel für den Käufer enthält.

Das Bauvorhaben kommt jedoch nicht zustande (dies wird kurz
nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar), da der Bauträger
die Finanzierung des Baugrundes nicht auf die Reihe bekommt.
Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, und lässt sich vom
Bauträger schriftlich bestätigen, dass er die Notarkosten
übernimmt.

Das war der Fehler
Der Käufer schuldet dem Notar das Geld.
Der Käufer hätte das Geld vom Bauträger fordern sollen und den
Notar befriedigen
Der Notar kann sich den leichtesten Weg aussuchen, das ist
jetzt der Käufer

Man sollte schnellstens gg. den Verkäufer vorgehen und den
Notar bezahlen.

Hmmm, ist ja per Schreiben geschehen (siehe unten). Oder was
genau meinst Du mit „gegen den Verkäufer vorgehen“?

2 Jahre Verjährungsfrist sind bald um wenn ich nicht irre.

Ich dachte 2 Jahre Verjährungsfrist ist längst passé?

Nein
Ist durch den Werkvertrag die Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder die Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen geschuldet, besteht gem. § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. eine Verjährungsfrist von 2 Jahren.
Du schuldest dem Notar Geld.
Erstrangig hat er das von Dir zu bekommen
Wenn er sich erfolglos bemüht das bei dem Bauträger zu bekommen, kommt er zu Recht wieder zu Dir.
Du hast Anspruch degen den Bauträger wg. dem Rücktritt.
Der Hinweis 2J sollte nur andeuten, daß es Verjährung gibt. die auch wg. der 18Monat Vorlauf weiterliefen
Jakob

Jakob

  • Handwerkerlohn (§ 196 BGB a.F.)

  • Kaufpreis (nicht bei privatem Verkäufer) – (§ 196 BGB a.F.)

  • Fahrkarten (§ 196 BGB a.F.)

  • Arbeitslohn (§ 196 BGB a.F.)

  • Miete bei beweglichen Sachen (§ 196 BGB a.F.)

  • Rechnungen von Gaststätten, Ärzten, Tierärzten, Anwälten, Notaren Architekten, Steuerberatern, Maklern, Hoteliers, (§ 196 BGB a.F.)

  • Rechnungen von Kaufleuten und Handwerkern für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten (§ 196 BGB a.F.)

-Rechnungen von Privatschulen (§ 196 BGB a.F.)

Käufer leitet das Schreiben an den Notar weiter, mit der
Bitte, er möge sich doch mit seiner Forderung in Höhe von ca.
3000 EUR direkt an den Bauträger wenden. So weit, so gut.

Nun, etwa 18 Monate nach der ersten Rechnungsstellung, erhält
der Käufer ein Schreiben vom Notar, mit etwa dem Wortlaut:
„Die Kosten für die Beurkundungen wurden dem Bauträger in
Rechnung gestellt, jedoch bisher nicht beglichen. Die
beantragte Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Nach den
gesetzlichen Bestimmungen […] nehme ich Sie als
Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren in Anspruch.“
Das Bauvorhaben wird übrigens von dem Bauträger nie
durchgeführt werden.

Problem: Der Käufer hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie
sollte er sich in dem Fall verhalten?
Er hat erstmal ein Schreiben an den Notar geschickt, mit der
Bitte um Aufklärung, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos
verlief. Des weiteren hat er den Notar gebeten, die Rechnung
zu überarbeiten. Denn die Kosten in voller Höhe können nicht
angefallen sein, weil der Bauträger den Kaufvertrag nie
freigegeben hat, und der Vertrag innerhalb von 3 Monaten
seitens des Käufers gekündigt wurde, ohne dass irgendwelche
Gelder geflossen sind, bzw. überhaupt die Grundstücksfragen
geklärt wurden.

Der Käufer hat ein zweites Schreiben an den Bauträger
geschickt (der nicht insolvent ist!), mit einer Frist von 8
Tagen, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, warum trotz
schriftlicher Zusage die Kosten nicht beglichen wurden, und
mit der Bitte, den vom Notar geforderten Betrag auf des
Käufers Konto zu überweisen.

Was sollte der Käufer als nächstes tun? Würdet Ihr (auch ohne
Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schonmal vorab!
Anaxi