Hallo Experten,
ich schildere mal eben die folgende imaginäre Situation:
Ein Bauträger plant ein Projekt zum Bau mehrerer Häuser in einem Baugebiet. Käufer und Verkäufer unterschreiben einen entsprechenden Kaufvertrag für eines der Häuser beim Notar, der auch eine Rücktrittsklausel für den Käufer enthält.
Das Bauvorhaben kommt jedoch nicht zustande (dies wird kurz nach Abschluss des Kaufvertrages erkennbar), da der Bauträger die Finanzierung des Baugrundes nicht auf die Reihe bekommt. Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück, und lässt sich vom Bauträger schriftlich bestätigen, dass er die Notarkosten übernimmt.
Käufer leitet das Schreiben an den Notar weiter, mit der Bitte, er möge sich doch mit seiner Forderung in Höhe von ca. 3000 EUR direkt an den Bauträger wenden. So weit, so gut.
Nun, etwa 18 Monate nach der ersten Rechnungsstellung, erhält der Käufer ein Schreiben vom Notar, mit etwa dem Wortlaut:
„Die Kosten für die Beurkundungen wurden dem Bauträger in Rechnung gestellt, jedoch bisher nicht beglichen. Die beantragte Zwangsvollstreckung verlief erfolglos. Nach den gesetzlichen Bestimmungen […] nehme ich Sie als Zweitschuldner für die angefallenen Gebühren in Anspruch.“
Das Bauvorhaben wird übrigens von dem Bauträger nie durchgeführt werden.
Problem: Der Käufer hat keine Rechtsschutzversicherung. Wie sollte er sich in dem Fall verhalten?
Er hat erstmal ein Schreiben an den Notar geschickt, mit der Bitte um Aufklärung, warum die Zwangsvollstreckung erfolglos verlief. Des weiteren hat er den Notar gebeten, die Rechnung zu überarbeiten. Denn die Kosten in voller Höhe können nicht angefallen sein, weil der Bauträger den Kaufvertrag nie freigegeben hat, und der Vertrag innerhalb von 3 Monaten seitens des Käufers gekündigt wurde, ohne dass irgendwelche Gelder geflossen sind, bzw. überhaupt die Grundstücksfragen geklärt wurden.
Der Käufer hat ein zweites Schreiben an den Bauträger geschickt (der nicht insolvent ist!), mit einer Frist von 8 Tagen, mit der Bitte, dazu Stellung zu nehmen, warum trotz schriftlicher Zusage die Kosten nicht beglichen wurden, und mit der Bitte, den vom Notar geforderten Betrag auf des Käufers Konto zu überweisen.
Was sollte der Käufer als nächstes tun? Würdet Ihr (auch ohne Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank schonmal vorab!
Anaxi