Mal angenommen die „DHS“ erhält einen Auftrag einen Expressbrief von Deutschland aus ins ferne Usbekistan zu senden.
Der Brief kommt an, allerdings mit erheblichster Verspätung, weil der „DHS“ Dienst vor Ort den Brief einfach nicht ausgeliefert hat. Der Brief wurde vom Empfänger nach langer Suche der Geschäftsstelle, dort vor Ort persönlich abgeholt. Nun wird vom Auftraggeber die Rechnung der „DHS“ fristgerecht reklamiert.
Die Reklamation ginge dann aber auf dem Weg der Maastrichter DHS Stelle zur DHS Stelle nach Wuppertal(also alles intern) verloren. Deshalb bekommt der Auftragber eine Mahnung. Bei der Reklamation dieser Mahnung klärt sich der Sachverhalt auf und es wird ein Mahnstopp mit Nummer eingetragen. Dieser Vorgang ginge aber wieder („DHS“ intern) verloren.
Daraufhin bekommt der Auftraggeber eine erneute Mahnung, bei der der Sachverhalt telefonisch geklärt wird und eine zweite Mahnstoppnummer zugeteilt wird. Dabei wird vom namentlich bekannten im Callcenter arbeitenden Sachbearbeiter zugesichert, dass demnächst von der Buchhaltung eine sogenannte Gutschrift käme. Mit dem namentlich bekannten Sachbearbeiter der Buchhaltung würde auch gesprochen werden und der würde die Bestätigung der Gutschrift per Fax zusagen. Dieses Fax würde der Auftraggeber aber nie erhalten, sondern im Gegenteil, ein Schreiben der Geschäftsleitung in dem daraufhin gewiesen würde, dass keine fristgerechte Reklamation vorliegt…(Kopfhau-smiley)
Nun würde mit der Geschäftsleitung telefoniert werden. Bei diesem Gespräch würde der Geschäftsleiter die Reklamation pauschal sowieso ablehnen, da seiner Meinung nach die Verzögerung der Sendung daran lag, dass im Frachtbrief keine Postleitzahl eingetragen war. In Usbekistan gibts aber für diesen Ort gar keine Postleitzahlen…
Was würdet ihr tun um diese Kasperltheater ein für alle Mal zu stoppen?
Liebe Grüße, Bastett