Geldeingangsdatum oder Leistungsdatum relevant?

Mein Arbeitgeber „schuldet“ mir noch eine größere Summe. Dieser Betrag wird erst die nächsten Wochen auf meinem Konto eingehen, die Leistung wurde aber vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erbracht.

Kann das Arbeitsamt diese Summe beanstanden, d.h. wird der Betrag als auf das Arbeitslosengeld anrechenbare Einkunft gesehen?

das arbeitslosengeld berechnet sich immer nach den einkünften im letzen halben jahr. wurde diese leistung also in dieser zeit erbracht hast du glück und dein arbeitslosengeld wird wohl etwas höher ausfallen…

das arbeitslosengeld berechnet sich immer nach den einkünften
im letzen halben jahr. wurde diese leistung also in dieser
zeit erbracht hast du glück und dein arbeitslosengeld wird
wohl etwas höher ausfallen…

Herzlichen Dank für die prompte Antwort.

Der Fall ist etwas „verzwickt“. Es handelt sich dabei nicht um Gehalt, sondern um Honorar, das ich von einer Tochterfirma zu bekommen habe und auch separat versteuern muß. Klartext: Gehalt von Firma X, ganz normal. Honorar für Beratungsdienste für die Tochterfirma.

Die Leistung für dieses Honorar wurde vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erbracht, der Betrag wird aber erst jetzt auf meinem Konto eingehen, also nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Kann das Arbeitsamt dies beanstanden, obwohl die Leistung, die zu dem Geldeingang führte, bereits vor Eintritt der Arbeitslositkgeit erbracht wurde?

Ein neuer Aspekt für mich: Kann dieses Honoroar bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogen werden?

Hallo,
bei Arbeitslosengeld würd nicht berücksichtigt was du auf deinem Konto hast, erst bei Arbeitslosenhilfe. Das heisst du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld, das ist sozusagen eine Versicherungsleistung, deine Vermögensverhältnisse werden (noch) nicht berücksichtigt.
Da du das nicht in den Zeiten der Arbeitslosigkeit verdient hast, brauchst du es auch nicht zu melden.
Ob du dein Honorar mit eingeben kannst, hängt davon ab ob Arbeitslosenversicherung auf das Honorar bezahlt wurde, was wohl nicht der Fall ist. Das geht ohnehin nur mit Lohnsteuerkarte. Also: das kannst du nicht mit als Grundlage für das Arbeitslosengeld berücksichtigen lassen.
jaja, ich drücke mich einwenig kompliziert aus, aber ich hoffe du hast verstanden was ich meine? :smile:
Gruß,
Maja

jaja, ich drücke mich einwenig kompliziert aus, aber ich hoffe
du hast verstanden was ich meine? :smile:
Gruß,
Maja

Vielen Dank, Maja. Du hast Dich überhaupt nicht kompliziert ausgdrückt, hab’ verstanden.

Gruß

Thedd