Ich brauche eure Hilfe für folgenden Fall:
mein Schwager steht an einer zweispurigen Straße auf der rechten Spur. Die Linke ist mit zwei Pfeilen auf der Fahrbahn zum linksabbiegen markiert, die rechte auf der er steht, ist nicht markiert.
Die Ampel wird grün und alle fahren los. Mein Schwager biegt (natürlich mit Blinker) auch links ab (auf eine dreispurige Straße auf die rechte Spur). Einer auf der linken Spur fährt geradeaus weiter und von der Seite in das Auto rein.
Die Frage ist jetzt, wer hat denn Schuld. Der Gegener meint, Pfeile auf der Fahrbahn sind nicht bindend. Die Polizei am Unfallort sagt, Pfeile sind dann bindend, wenn es mehr als drei sind.
Dummerweise hat mein Schwager auch (noch) keine Rechtschutzversicherung.
Hi Heinz!
dumm gelaufen,
ich habe gelernt, dass Fahrbahnmarkierungen als VERKEHRSZEICHEN zu betrachten sind. Eine Spur mit Linksabbiegepfeil ist demzufolge ausschliesslich für Linksabbieger!!!
ABER:
wäre nur die rechte Spur mit einem RECHTSPFEIL markiert gewesen, ist die dann verbleibende unmarkierte linke eine Mischspur!
Nach meiner Rechtsauffassung (nur Verstand, kein Jurastudium) hat das Fahrzeug auf der (markierten) Linksabbiegespur auch links abzubiegen, Fahrzeuge auf den verbleibenden Spuren dürfen dagegen NICHT links abbiegen!
Ich bin an Gründen interessiert, wenn ich mit dieser Auffassung falsch liege!
Schreib mal bitte genau wie diese Abbiegepfeile auf der Fahrbahn markiert waren, weil…
§ 41 StVO
Pfeile
Pfeile, die nebeneinander angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen, empfehlen, sich frühzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen hier auch rechts überholt werden. Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert,
so schreiben die Pfeile die Fahrtrichtungen auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung vor. Halten auf der so markierten Strecke der Fahrbahn ist verboten.
So Long
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Erläuterung zu §41 Zeichen 297 (Pfeile)
Hallo Heinz,
ich zitiere mein „schlaues Buch“ „Kommentar zur Straßenverkehrsordnung 9.Auflage“ :
Wer sich bei empfohlenem Pfeil falsch einordnet muß die richtig eingeordneten vorbeifahren lassen. (OLG Schleswig VRS 89,138)
Ist von mehreren durch Leitlinien (unterbrochene(Zeichen 340)) getrennten Fahrstreifenfür dieselbe Richtung nur einer mit Richtungspfeilen versehen, bedeutet diese Markierung lediglich eine Empfehlung (BayObLG DAR 1974, 305=VRS 47,394 =VerkMitt 1975, Nr.42)Wer bei einer Pfeilmarkierung den Fahrstreifen für Rechtsabbieger benutzt, jedoch rechtswirdig geradeaus fährt, darf nicht rechts überholen (OLG Hamm VRS 53,380) Andererseits verstößt der auf den linken Pfeilen eingeordnete Kraftfahrer nicht gegen das Überholverbot nach §5 Abs3 Nr 1 (Überholen bei unklarer Verkehrslage) sondern nur gegen Zeichen 297 (Pfeilmarkierung) wenn er verbotswidrig an anderen Geradeausfahrern vorbeifährt (OLG Düsseldorf NZV 1996,208)
Nach Zeichen 297 (Pfeile) (vorgeschriebene Fahrtrichtung) muß es sich um mindesten um ZWEI Pfeile handeln , die zwischen Leitlinien (unterbrochene) oder Fahrstreifenbegrenzungen (durchgezogene) liegen. Sie müssen nebeneinander markiert sein und in VERSCHIEDENE Richtung weisen. Nur dann muß der Fahrtrichtung auf dem folgenden Knotenpunkt gefolgt werden.
Schlußfolgerung meinerseits, nach Deiner Schilderung: Dein Bekannter wird hier wahrscheinlich pech haben…