Schadensersatz bei Nichtlieferung

Hallo,

Angenommen, eine Person hat etwas bei Händler 1 online bestellt. Dies würde ihm auch per E-Mail bestätigt.

Gleichzeitig bestellt diese Person bei Händler 2 ein anderes Produkt, welches ohne das erste Produkt gar nicht zu gebrauchen ist.

Nach einigen Tagen würde Händler 1 nun die Bestellung stornieren. Das Produkt wurde zwar angeboten, aber die angebotene Ware war nie lieferbar, weil es sie in der Ausführung gar nicht gab.

Die Person kann zwar die Ware von Händler 2 zurück schicken, bekommt aber nicht die Portokosten erstattet.
Hätte diese Person nun Anspruch auf Schadensersatz von Händler 1 (Erstattung der Portokosten)?

Danke,

GrüneRose

Hi,

Hätte diese Person nun Anspruch auf Schadensersatz von Händler
1 (Erstattung der Portokosten)?

wohl kaum, der ungeduldige Besteller hätte ja auch warten können, bis Händler1 geliefert hat. Und selbst wenn: Wie will die Person den Anspruch durchsetzen? Wegen 7,80 € zum Anwalt?

Gruß Ralf

Hi!

Die Person kann zwar die Ware von Händler 2 zurück schicken,
bekommt aber nicht die Portokosten erstattet.
Hätte diese Person nun Anspruch auf Schadensersatz von Händler
1 (Erstattung der Portokosten)?

Prüfe mal die AGB? Wenn der Warenwert über 40 Euro lag, übernimmt zumeist der Verkäufer das Rücksendeporto.

Gruß
Falke

Hallo,

Prüfe mal die AGB? Wenn der Warenwert über 40 Euro lag,
übernimmt zumeist der Verkäufer das Rücksendeporto.

rein rechtlich muss der Verkäufer bei einem Warenwert ab 40 Euro das Rückporto übernehmen. Er kann das auch nicht in den AGB ausschließen. Also rein rechtlich… wie gesagt.

Gruß, Niels