Hallo,
mal rein theoretisch: Ein Dreijähriges Kind verursacht einen Schaden, Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wer muss für den Schaden geradestehen?
Gruß
HariBoo
Hallo,
mal rein theoretisch: Ein Dreijähriges Kind verursacht einen Schaden, Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wer muss für den Schaden geradestehen?
Gruß
HariBoo
Deliktunfähigkeit
Hallo HariBoo,
ein dreijähriges Kind ist - wie jedes Kind unter sieben Jahren - schlicht und ergreifend deliktunfähig, d. h. die Eltern dieses Hosenscheißerles haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Gruß
Renee
Hallo,
mal rein theoretisch: Ein Dreijähriges Kind verursacht einen
Schaden, Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wer
muss für den Schaden geradestehen?
Niemand. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen.
Gruß Stefan