Polizei als Türöffner?

Hallo

mal folgenden Fall angenommen: Jemand hat einem Freund (jetzt wohl eher Ex :frowning: ) ein paar Sachen zu vorläufigen Nutzung überlassen ( Computer). Dieser hat bei dem jemand auch noch Geldschulden und hat deshalb ein schlechtes Gewissen und öffnet einfach nicht mehr, obwohl er da ist. Der Verleiher des Computers hätte aber einen Käufer und kommt nun nicht mehr an sein Eigentum :frowning:((
Könnte man die Polizei als Türöffner missbrauchen :wink: ? Oder welchen praktikablen einfachen Weg gäbe es noch? Ohne Gerichte und so , dass würde in keinem Verhältnis stehen, von Kosten und Nutzen

Fällt vielleicht jemand was dazu ein??
Schon mal danke im Vorraus

LG
Mikesch

Hallo!

Ohne Gerichte
und so , dass würde in keinem Verhältnis stehen, von Kosten
und Nutzen

Ja was? Sorry, aber das ist hier ein Rechtsstaat! Zeig mir den Polizisten, der eine Wohnung aufbricht, nur um einen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen, der nicht tituliert ist.

Legal wirst Du da um einen richterlichen Beschluss nicht drum rum kommen.

Die Polizei kommt erst gar nicht, wenn die weiss um was es geht

BGB § 985 Herausgabeanspruch

Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.

Schreib Ihm das, und wenn es fruchtlos bleibt zum Advokaten
der muss dann auf Herrausgabe klagen.

Jakob

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Könnte man die Polizei als Türöffner missbrauchen :wink: ?

Die Zeiten sind in Deutschland Gott sei Dank seit 60 Jahren vorbei…
Hallo? Willkommen im Rechtsstaat!
Wie´s ausschließlich geht, wurde ja schon beschrieben…
Ciao, Wotan

Hallo

Könnte man die Polizei als Türöffner missbrauchen :wink:

Die Zeiten sind in Deutschland Gott sei Dank seit 60 Jahren
vorbei…
Hallo? Willkommen im Rechtsstaat!

ja genau, in dem Rechtsstaat wo das Recht der Täter und Ganoven über dem des Opfers steht!!!
Dem jemand fällt schon noch eine ganz unkonventionelle Lösung des Problems ein ( da der EX Freund des jemand Hartz IV Man ist, kann man sich dann den Titel an die Wand hängen und sich drüber ärgern, dass es noch gutes Geld gekostet hat:frowning:( )))

Wie´s ausschließlich geht, wurde ja schon beschrieben…
Ciao, Wotan

LG
Mikesch

ja genau, in dem Rechtsstaat wo das Recht der Täter und
Ganoven über dem des Opfers steht!!!

Blödsinn.

Aber wenn die Polizei in zivilrechtliche Streitigkeiten eingreift, wo kommen wir denn dahin? Dann behaupte ich auch morgen, dass mir dieses und jenes gehört. Und die Polizei greift dann gleich mal hart durch. Dafür muss natürlich erst mal jeder Polizist eine gaaaanz gründliche zivilrechtliche Schulung erhalten. Denn Urteile und Rechtsmittel gibt es dann ja nicht mehr. Wenn ich sage: GEHÖRT MIR, muss die Polizei kommen und es mir besorgen.

Unglaublich, dass du so was ernsthaft willst.

Levay

Hi Mikesch

Mal angenommen Du versuchst des öfteren Deinen „Freund“ zu erreichen, es meldet sich aber keiner… So ist die enzige Möglichkeit eine Öffnung durchführen zu lassen erstens durch einen Schlüsseldienst zweitens bei Gefahr in Verzug ( schließlich vermutest Du ja Deinen „Freund“ hilflos in der Wohnung. Einige Vermieter legetimieren so manche Öffnungen und umgehen auf diese Weise den langen Weg des Klägers. Und vor allem isses billiger, denn im allgemeinen kostet es maximal den Ersatz des Zylinders!
Dann ist zwar offen, aber dann kannste Dir schon mal Gedanken machen, wie Du den Computer rausbekommst…Zeugen sind immer gut…

mehr soch i net

Silvio

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Hallo Silvio

wenigstens einer der mal mitdenkt :wink: ( in diese Richtung gingen ja auch die Gedanken dieses jemand :wink:) die Gerichte sollen ja auch nicht mit solchen Lappalien belastet werden

LG
Mikesch

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