Ich habe gelesen, dass eine *erste Mahnung* gebührenfrei sei muss ist das richtig?
Gibt es Richtlinien für die Höhe?
Hypothetischer Fall: Abbuchung in Höhe von 15 Euro schlägt fehl, weil Käufer eine falsche Kontonr eingeben hat.
Wäre es dann angemessen 4,5 Euro für die fehlgeschlagene Buchung plus 5 Euro Mahngebühren für die (erste) *Mahnung per email* zu veranschlagen?
Vielen Dank für die Hilfe! Paul
Hallo Paul,
der Wert, um den es geht, spielt doch für die Höhe der Mahngebühren keine Rolle. Soll ein Schuldner etwa, wenn er versäumt, 1.000.000 Euro zu überweisen, Mahngebühren in Höhe von sagen wir mal 10.000 Euro überweisen? Wofür?
Die Mahn"gebühren" sollen die Kosten decken, die durch das Mahnen entstehen. Das ist z.B. der rechnerische Personal- und Zeitaufwand, ggf. auch Porto usw. Wenn die Zahlung überfällig ist, musst du nicht mal gemahnt werden, man kann dich auch gleich verklagen. Insofern ist eine Mahnung schon beinahe „großzügig“.
Gegen die Höhe ist hier sicher nichts einzuwenden. Bis zu einer Summe würde ein Gericht die Mahngebühren sogar akzeptieren, ohne dass der Mahnende substantiiert darlegen müsste, wie es zu der Summe kommt.
Levay