Erbrecht

Hallo an alle Fachleute in Sachen Recht,

folgende Situation: Jemand hat von einem Onkel Geld geerbt, die Tochter des Onkels ging leer aus. Der Erbe muss also einen Pflichtteil an die Tochter zahlen.

Nun kommt das Sozialamt und will das Erbe auch haben, weil der Onkel in früherer Zeit einmal Sozialhilfe bekommen hat.

Muss der Erbe jetzt erst den Pflichtteil an die Tochter zahlen und den Rest an das Sozialamt oder gleich alles an das Sozialamt.

Oder anders gefragt, wenn der Erbe, weil die Tochter den Pflichtteil bislang nicht angefordert hat, alles an das Sozialamt zahlt, läuft er dann Gefahr, dass er der Tochter den Pflichtteil dennoch zahlen muss?

Danke für Eure Meinung

Auch hallo.

Das müsste bereits helfen: http://www.aloini-kiel.de/sozleit/leit08.htm
Es kommt also darauf an ob der Onkel empfangsberechtigt war. Und der Erbe hat mit dem Antritt des Erbe auch die Pflichten des Onkels übernommen.
Quelle: google.de @ sozialhilfe rückzahlung „10 Jahre“

HTH
mfg M.L.

***Linktipp***
http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/Service/broschue…

Hallo Sabine!

Zunächst sind die Schulden des Erblassers zu begleichen, also die Zahlung an das Sozialamt und ggf. noch weitere vorhandene Verbindlichkeiten. Vom Rest ist dann der Pflichtteil zu berechnen.

Wenn nach Zahlung an die Nachlassgläubiger (nicht Pflichtteilsberechtigte - diese gehen den anderen Nachlassgläubigern nach) nichts mehr von der Erbschaft bleibt, kann auch die Tochter keinen Pflichtteil bekommen. Der Erbe kann Befriedigung des Pflichtteilsgläubigers verweigern (Unzulänglichkeitseinrede § 1990 BGB). Ist der Nachlass bereits zum Erbfall überschuldet, besteht kein Pflichtteilsanspruch.

Gruß Jeannette

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