Anteil an BU-Rente Pflicht?

Hallo Ihr alle,
folgender Fall:
Ein Ehepaar wurde rechtskräftig geschieden, und alle anteile verteilt.
Jetzt fällt der Ehefrau ein, dass ihr Exgatte eine BU-Rente (privat) abgeschlossen hat, die für den Fall eintritt, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Dieser Fall trat im Jahr der Trennung (2001) ein und seitdem erhält der Mann eine BU-Rente.

Soweit so gut - heute fällt der Frau ein, sie hätte auf diese BU-Rente anteilige ansprüche!

Blödsinn - oder???

Was meint Ihr??
Kat

Hallo Ihr alle,
folgender Fall:
Ein Ehepaar wurde rechtskräftig geschieden, und alle anteile
verteilt.
Jetzt fällt der Ehefrau ein, dass ihr Exgatte eine BU-Rente
(privat) abgeschlossen hat, die für den Fall eintritt, dass er
seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Dieser Fall trat im Jahr der Trennung (2001) ein und seitdem
erhält der Mann eine BU-Rente.

Soweit so gut - heute fällt der Frau ein, sie hätte auf diese
BU-Rente anteilige ansprüche!

Blödsinn - oder???

Was meint Ihr??

Also nur aus dem Bauch raus:: Risikoversicherungen sind nicht aufzuteilen, denn die zahlen doch nur bei Schadeneintrtt.

Jakob

Kat

Hallo Jakob,

Also nur aus dem Bauch raus:: Risikoversicherungen sind
nicht aufzuteilen, denn die zahlen doch nur bei
Schadeneintrtt.

ganz meine Meinung!!!

Kat