So, wie Du das beschrieben hast, ist auch mein Verständnis.
Ist „das Leben zu Ende“, die Funktionsfähigkeit also nicht
mehr gewährleistet, erlischt die Garantie. Somit ist sie also
-wie Peter Sellers im Film „Eine Leiche zum Dessert“ sagt-
flüssiger als flüssig, nämlich überflüssig und nur ein
Marketing-Gag.
Ich denke, dass der Begriff aus dem amerikanischen „lifetime warranty“ kommt. Und dort ist er m. W. nicht codifiziert, jeder Anbieter kann ihn auslegen, wie es ihm gerade gefällt. Ohne die konkreten Geschäftsbedingungen der Anbieter zu kennen, ist diese Garantie also wenig aussagekräftig.
Grundsätzlich bedeutet Lifetime warranty, dass für die übliche Lebensdauer des Produkts, u. U. weiter eingeschränkt ‚solange das Produkt produziert oder angeboten‘ wird, der Kunde bei produktionsbedingten Defekten Anspruch auf kostenlosen Austauch hat. Im Extremfall, wenn du aus alten Lagerbeständen kaufst, kann die warranty also theoretisch bereits mit dem Erwerb erlöschen. I. d. R. geben Hersteller in ihren Geschäftsbedingungen aber genauer definierte Zeiträume für die Gültigkeit der warranty ab Kauf an.
Im deutschen Recht ist der Begriff der ‚lebenslangen Garantie‘ ebenfalls nicht codifiziert. Es gibt aus 1997 ein Urteil, wonach der Fa. Land’s End unter Bezug auf die Zugabeverordnung untersagt wurde, in D mit diesem Begriff zu werben. Die ZugabeVO ist Mitte 2001 nicht mehr in Kraft, dafür gelten aber nach wie vor §§ 1 u. 3 UWG (verbotene Zugaben) http://www.florianboehler.de/wettbewerbsrecht.html
Gruss
Schorsch