Terminus 'Lebenslange Garantie'

Hallo Leute,

ich habe heute wieder diesen Terminus gelesen und frage mich, wie dieser eigentlich definiert ist.

Wenn das Produkt defekt ist, ist das „Leben“ ja eigentlich vorbei - damit auch die Garantie ??

Darf ich diesen Passus derart interpretieren „Garantie, solange Sie dieses Produkt besitzen und benutzen“, also unbegrenzt ?

Die Frage ist natürlich nicht lebenswichtig, ich würde mich aber über Auskünfte freuen.

Vielen Dank für Eure Antworten,

Gruß, Jürgen

30 Jahre dürfte die Obergrenze sein.
Ab da sind alle Ansprüche verjährt.
Jakob

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Hallo Jakob!

30 Jahre dürfte die Obergrenze sein.
Ab da sind alle Ansprüche verjährt.

Warum? Man kann ohne weiteres Verträge über längere Zeiträume abschließen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

in diesem konkreten Fall habe ich den Passus auf der Rückseite eines DVD-Rohlinges gelesen - es werden also keine separaten Verträge abgeschlossen. Was mich ja wundert ist, dass dieser Terminus derart schwammig ist und Raum für Interpretationen in jede Richtung läßt.

Trotzdem schon mal vielen Dank für Eure Antworten, vielleicht kommen ja noch weitere.

Gruß, Jürgen

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Hallo,

dass „lebenslang“ schwammig ist, wurde schon gesagt.

Zunächst einmal lebt ein Gerät oder Bauteil nicht, die Aussage ist also unsinnig.

Wenn man aber unterstellt, dass mit „leben“ die Funktionsfähigkeit des Geräts gemeint ist, so wie ja auch wir leben, solange unser Körper „funktioniert“:

Dann bedeutet das also: Wenn das Gerät nicht mehr funktioniert, erlischt damit auch die Garantie. Denn über das Leben hinaus gibt es ja keine Garantie, sie gilt ja nur „lebenslang“.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für Deine Antwort.
So, wie Du das beschrieben hast, ist auch mein Verständnis. Ist „das Leben zu Ende“, die Funktionsfähigkeit also nicht mehr gewährleistet, erlischt die Garantie. Somit ist sie also -wie Peter Sellers im Film „Eine Leiche zum Dessert“ sagt- flüssiger als flüssig, nämlich überflüssig und nur ein Marketing-Gag.

Gruß, Jürgen

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So, wie Du das beschrieben hast, ist auch mein Verständnis.
Ist „das Leben zu Ende“, die Funktionsfähigkeit also nicht
mehr gewährleistet, erlischt die Garantie. Somit ist sie also
-wie Peter Sellers im Film „Eine Leiche zum Dessert“ sagt-
flüssiger als flüssig, nämlich überflüssig und nur ein
Marketing-Gag.

Ich denke, dass der Begriff aus dem amerikanischen „lifetime warranty“ kommt. Und dort ist er m. W. nicht codifiziert, jeder Anbieter kann ihn auslegen, wie es ihm gerade gefällt. Ohne die konkreten Geschäftsbedingungen der Anbieter zu kennen, ist diese Garantie also wenig aussagekräftig.

Grundsätzlich bedeutet Lifetime warranty, dass für die übliche Lebensdauer des Produkts, u. U. weiter eingeschränkt ‚solange das Produkt produziert oder angeboten‘ wird, der Kunde bei produktionsbedingten Defekten Anspruch auf kostenlosen Austauch hat. Im Extremfall, wenn du aus alten Lagerbeständen kaufst, kann die warranty also theoretisch bereits mit dem Erwerb erlöschen. I. d. R. geben Hersteller in ihren Geschäftsbedingungen aber genauer definierte Zeiträume für die Gültigkeit der warranty ab Kauf an.

Im deutschen Recht ist der Begriff der ‚lebenslangen Garantie‘ ebenfalls nicht codifiziert. Es gibt aus 1997 ein Urteil, wonach der Fa. Land’s End unter Bezug auf die Zugabeverordnung untersagt wurde, in D mit diesem Begriff zu werben. Die ZugabeVO ist Mitte 2001 nicht mehr in Kraft, dafür gelten aber nach wie vor §§ 1 u. 3 UWG (verbotene Zugaben) http://www.florianboehler.de/wettbewerbsrecht.html

Gruss
Schorsch

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erlaubt?
Hi,

vermutlich fängt die Firma mit Ve… an, oder? Steht da nicht sowas wie „mit weltweit lebenslanger Garantie, im Zweifel gelten die Gesetze ihres Landes“ weil es in Deutschland nicht erlaubt ist auf etwas lebenslange Garantie zu geben? Wer weiß genaueres?

lg,
J~

Hallo Magic,

ich habe heute wieder diesen Terminus gelesen und frage mich,
wie dieser eigentlich definiert ist.

ob das definiert ist, weiss ich nicht.
Aber ich besitze solche Dinge und kann aus der Praxis sagen, dass sich die Garantie auf die Lebenszeit des Käufers bezieht.

Alles andere wäre ja Quatsch.

Und ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich tatsächlich ein neues Stück bekommen habe, als das alte kaputt war.
In manchen Fällen gibt es eben das Nachfolgemodell. Aber das ist ja dann egal.
Du mußt nur nachweisen, dass Du der Käufer bist. Also Kaufvertrag bzw. Rechnung gut aufbewahren.

Gruss Harald

ob das definiert ist, weiss ich nicht.
Aber ich besitze solche Dinge und kann aus der Praxis sagen,
dass sich die Garantie auf die Lebenszeit des Käufers bezieht.

So pauschal ist das sicher nicht richtig. Es gibt einzelne Fälle, in denen beim Verkauf an privat das Garantieversprechen vom Hersteller so ausgelegt wird. Wie aber sollte das interpretiert werden beim Verkauf an juristische Personen?

In Deutschland ist mir kein Urteil bekannt, aber eines aus Frankreich, in dem im Zusammenhang mit dem Jahr-2000-Problem (the end of the world as we know it) ein Software-Hersteller auf Nachbesserung im Rahmen dieser ‚lebenslangen Garantie‘ verklagt worden war. Der Kläger war damals unterlegen, da das Gericht ‚lebenslang‘ in diesem Fall als die ‚vernünftigerweise anzunehmende Produktlebensdauer‘ definiert hat und die Software im Jahr 2000 bereits 14 Jahre im Betrieb gewesen wäre.

Gruss
Schorsch

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Hallo J~,

die Firma fängt mit „So“ an und hört mit „y“ auf…ironischerweise habe ich mir von „Ve…“ Rohlinge gekauft, aber auf der Verpackung steht überhaupt nichts von Garantie.

Gruß, Jürgen

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Es gelten ausschließlich die Garantiebedingungen
Hallo,

da gibt es überhaupt nichts zu interpretieren. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Dauer und Umfang sind nicht in irgendwelchen Gesetzen, sondern ausschließlich in den Garantiebedingungen geregelt. Im Zweifelsfall müssen diese angefordert werden, laut BGB muss der Garantiegeber diese auf Anfrage zur Verfügung stellen (BGB 443 und 477).

Ob eine „lebenslange Garantie“ in Deutschland zulässig ist oder nicht, hat keinen Einfluss auf ein solches Garantieversprechen, denn solch ein Verbot kann nur im Sinne des Wettbewerbsrechts relevant sein, hat aber keinen Einfluss auf die Garantie als solche.

Gruß

Matthias

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Hi
30 Jahre war mal - inzwischen hat auch hier die Vertragsfreiheit einzug gehalten.

Gruß
HaweThie

Hallo Magic Jürgen,

Darf ich diesen Passus derart interpretieren „Garantie,
solange Sie dieses Produkt besitzen und benutzen“, also
unbegrenzt ?

Der WDR äusserte sich so:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_…

M:W. ist es der erwähnten Wäschefirma später dieses Geschäftsgebahren untersagt worden, wg. unlauteren Wettbewerb.

Hier habe ich den Hinweis im w-w-w darauf gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
(Landsend im Archiv suchen).
Ob allerdings die Zugabenverordnung noch gilt, weiss ich nicht.

Ciao maxet.

Hallo,

ein Beispiel aus dem Automobilbereich:

Die Firma Koni bietet auf ihre Stoßdämpfer lebenslange Garantie. Das „lebenslang“ bezieht sich dabei auf die Lebensdauer des Autos, in dem die Dämpfer eingebaut wurden. Gleich nach dem Einbau kann man Koni die Fahrgestellnummer des Autos mitteilen. Geht der Dämpfer kaputt, während er in diesem Fahrzeug eingebaut ist, gibts Ersatz.

Gruß, Niels