Hallo!
Nehmen wir folgendes Szenario an: ein junger Mann wird von 4 anderen jungen Männern nachts zusammengeschlagen, muss ins Krankenhaus u hat mehrere Verletzungen (Prellungen, Schürfwunden, „Disco-Brille“). Am selben Abend werden 2 der 4 Täter durch die Polizei gestellt. Einer mit 0,9, der andere mit 1,1 Promille Alkohol im Blut. Den beiden kann aufgrund von Zeugenaussagen u diverser Verletzungen nachgewiesen werden, dass sie dabei waren. Wie sieht die Sache straf- u zivilrechtlich aus? Sollte erst der Strafprozess abgewartet u dann zivilrechtlich gegen die Täter vorgegangen werden oder sollte der der Geschädigte parallel zum Strafrechtsprozess einen Anwalt beauftragen, zivilrechliche Schritte einzuleiten? Was wäre in diesem Falle „zu erwarten“? Ob die Täter bereits straffällig geworden sind oder nicht, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Es geht auch nicht primär um die Täter (Strafmaß), sondern um das Opfer. In welcher Höhe ist ein Erreichen der Zahlung von Schadensersatz/Schmerzensgeld möglich?
Gespannt auf Antwort wartet
Mutschy