Hallo Soren!
was genau ist denn rechtlich ein Memorandum of Understanding?
Ist es rechtlich verpflichtend, sich an die Inhalte des MoU zu
halten?
Beispiel: zwei Organisationen unterzeichnen ein MoU, in dem
sie die Zusammenarbeit beschliessen durch bestimmte Maßnahmen.
Eine Partei hält sich nicht daran. Was sind die rechtlichen
Folgen?
Was genau ist der Unterschied zu einem Vertrag?
Ein Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen. Es ist anzunehmen, daß die Beteiligten mit ihrem „Memorandum of Understanding“ eine Willenserklärung abgaben, also einen Vertrag schlossen. Wozu wohl sonst setzt man eine Unterschrift unter ein Schriftstück? Für den Fall der Verletzung eines Vertrags wird i. d. R. auch gleich festgelegt, was dann passiert. Wird nichts festgelegt, gelten die einschlägigen Bestimmungen z. B. des BGB.
Anmerkung: Inzwischen jahrzehntelange Erfahrung mit Leuten und Unternehmen, die es unheimlich „cool“ finden, denglisch zu parlieren, lehrt mich, daß solche Leute nicht wissen, was sie tun und ihr mehrdeutiges Kauderwelsch mit Weltoffenheit verwechseln. Andernfalls würden sie sich nämlich nicht auf so dünnes Eis begeben und Formulierungen und Begriffe verwenden, die im deutschen Recht nicht vorkommen, um sich sodann nach deutschem Recht zu streiten. Das ist teurer Irrwitz mit völlig ungewissem Ausgang! Nach ungezählten Verträgen auch mit sehr großen Unternehmen lehrt die Erfahrung aber auch, daß solche Leute nach den immer gleichen (dümmlichen) Bemerkungen allesamt einknicken, sich auf „altmodischen“ deutschen Vertragstext mit den in BGB und HGB verwendeten Begriffen einlassen und einen Passus unterschreiben, wonach Vertragssprache deutsch ist und Abweichungen mit Interpretationsproblemen zu Lasten des Vertragspartners gehen, der fremdsprachliche Texte verwendet. Solche nach meinem Verständnis Selbstverständlichkeit trägt wesentlich zum entspannten Leben bei. Bei mir steht dieser Passus sogar in den AGB und auch Leute aus weltweit tätigen Unternehmen mit über hunderttausend Mitarbeitern akzeptierten ausnahmslos, wenn auch manchmal nach geradezu dämlichem Gemoser. Sobald es Unklarheiten über die Sprache gibt, braucht man sich über letzte Feinheiten gar nicht zu unterhalten. Wozu auch, wenn die Beteiligten nicht einmal wissen, ob sie einen einzuhaltenden Vertrag vor sich haben oder ob es sich um unverbindlichen Klönschnack handelt?! Eine aus unerfindlichen Gründen beliebte Falle sind seltsame Funktionsbezeichnungen wie xy-Manager. Da kommt richtig Freude auf, wenn unklar ist, was dieser Mensch überhaupt unterschreiben darf. Beim Prokuristen kann man im HGB nachschlagen, was sich dahinter verbirgt, bei xy-Manager ist man auf Vermutungen angewiesen. Sowas ist völlig inakzeptabler Sch****. Manche Leute unterzeichnen gar ganze englische Textpassagen, die manchmal schon aufgrund fehlender Zeichensetzung mehrdeutig sind. Ohne zwingenden Grund (Vertrag mit Chinesen o. ä., dabei braucht man Übersetzer, die gleichzeitig einschlägige Fachleute sind), haben Verträge muttersprachlich abgefaßt zu sein, unter ausschließlicher Verwendung klar definierter Begriffe.
Gruß
Wolfgang