Definition Memorandum of Understanding (MoU)

Hallo,

was genau ist denn rechtlich ein Memorandum of Understanding? Ist es rechtlich verpflichtend, sich an die Inhalte des MoU zu halten?

Beispiel: zwei Organisationen unterzeichnen ein MoU, in dem sie die Zusammenarbeit beschliessen durch bestimmte Maßnahmen. Eine Partei hält sich nicht daran. Was sind die rechtlichen Folgen?

Was genau ist der Unterschied zu einem Vertrag?

Danke, Soren

Hallo Soren!

was genau ist denn rechtlich ein Memorandum of Understanding?
Ist es rechtlich verpflichtend, sich an die Inhalte des MoU zu
halten?

Beispiel: zwei Organisationen unterzeichnen ein MoU, in dem
sie die Zusammenarbeit beschliessen durch bestimmte Maßnahmen.
Eine Partei hält sich nicht daran. Was sind die rechtlichen
Folgen?

Was genau ist der Unterschied zu einem Vertrag?

Ein Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen. Es ist anzunehmen, daß die Beteiligten mit ihrem „Memorandum of Understanding“ eine Willenserklärung abgaben, also einen Vertrag schlossen. Wozu wohl sonst setzt man eine Unterschrift unter ein Schriftstück? Für den Fall der Verletzung eines Vertrags wird i. d. R. auch gleich festgelegt, was dann passiert. Wird nichts festgelegt, gelten die einschlägigen Bestimmungen z. B. des BGB.

Anmerkung: Inzwischen jahrzehntelange Erfahrung mit Leuten und Unternehmen, die es unheimlich „cool“ finden, denglisch zu parlieren, lehrt mich, daß solche Leute nicht wissen, was sie tun und ihr mehrdeutiges Kauderwelsch mit Weltoffenheit verwechseln. Andernfalls würden sie sich nämlich nicht auf so dünnes Eis begeben und Formulierungen und Begriffe verwenden, die im deutschen Recht nicht vorkommen, um sich sodann nach deutschem Recht zu streiten. Das ist teurer Irrwitz mit völlig ungewissem Ausgang! Nach ungezählten Verträgen auch mit sehr großen Unternehmen lehrt die Erfahrung aber auch, daß solche Leute nach den immer gleichen (dümmlichen) Bemerkungen allesamt einknicken, sich auf „altmodischen“ deutschen Vertragstext mit den in BGB und HGB verwendeten Begriffen einlassen und einen Passus unterschreiben, wonach Vertragssprache deutsch ist und Abweichungen mit Interpretationsproblemen zu Lasten des Vertragspartners gehen, der fremdsprachliche Texte verwendet. Solche nach meinem Verständnis Selbstverständlichkeit trägt wesentlich zum entspannten Leben bei. Bei mir steht dieser Passus sogar in den AGB und auch Leute aus weltweit tätigen Unternehmen mit über hunderttausend Mitarbeitern akzeptierten ausnahmslos, wenn auch manchmal nach geradezu dämlichem Gemoser. Sobald es Unklarheiten über die Sprache gibt, braucht man sich über letzte Feinheiten gar nicht zu unterhalten. Wozu auch, wenn die Beteiligten nicht einmal wissen, ob sie einen einzuhaltenden Vertrag vor sich haben oder ob es sich um unverbindlichen Klönschnack handelt?! Eine aus unerfindlichen Gründen beliebte Falle sind seltsame Funktionsbezeichnungen wie xy-Manager. Da kommt richtig Freude auf, wenn unklar ist, was dieser Mensch überhaupt unterschreiben darf. Beim Prokuristen kann man im HGB nachschlagen, was sich dahinter verbirgt, bei xy-Manager ist man auf Vermutungen angewiesen. Sowas ist völlig inakzeptabler Sch****. Manche Leute unterzeichnen gar ganze englische Textpassagen, die manchmal schon aufgrund fehlender Zeichensetzung mehrdeutig sind. Ohne zwingenden Grund (Vertrag mit Chinesen o. ä., dabei braucht man Übersetzer, die gleichzeitig einschlägige Fachleute sind), haben Verträge muttersprachlich abgefaßt zu sein, unter ausschließlicher Verwendung klar definierter Begriffe.
Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für den Hinweis. Meine Frage zielte genau darauf, ob es einen Unterschied zwischen dem mir bekannten deutschen Vertrag gibt und entsprechenden Gegenstücken in englischsprachigen Ländern. Es sollte hier nicht um zwei deutsche Firmen gehen, sondern um eine deutsche und eine englische Firma. Es wurde also ein MoU unterzeichnet, da der englischsprachige Partner auf einer englischen Fixierung bestanden hat und das Dokument so zur Unterzeichnung schickt. Gibt es dadurch einen Unterschied zu einem Dokument, auf dem „contract“ (als Übersetzung eines Nichtjuristen für Vertrag) steht? Wenn nicht festgelegt wird, was bei Verletzung des MoU passiert, unterliegt man dann automatisch dem deutschen Recht?

Danke für die Erläuterung. Soren

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Hallo Soren!

Meine Frage zielte genau :darauf, ob es einen :Unterschied zwischen dem mir :bekannten deutschen Vertrag
gibt und entsprechenden :Gegenstücken in :englischsprachigen Ländern.

Überall werden Verträge geschlossen, um sie einzuhalten und im Fall der Vertragsverletzung Sanktionen zu ertragen. Dabei muß das Wort Vertrag überhaupt nicht vorkommen.

Es sollte hier nicht um zwei :deutsche Firmen gehen,
sondern um eine deutsche und :eine englische Firma. Es :wurde also ein MoU :unterzeichnet, da der :englischsprachige Partner
auf einer englischen :Fixierung bestanden hat…

Aus Sicht des englischen Vertragspartners ist das auch gut und richtig. Wer sich darauf einläßt, braucht eine Übersetzung sowie detaillierte Vereinbarungen über fragliche Begriffe. Das Problem dabei ist, daß man ohne gleichzeitige Kenntnis des Rechts beider Länder gar nicht weiß, wo die Fallstricke liegen.

Gibt es dadurch einen
Unterschied zu einem :smiley:okument, auf dem „contract“ :frowning:als Übersetzung eines :Nichtjuristen für Vertrag) :steht?

S. o… Das Wort Contract oder Vertrag muß in einem solchen gar nicht vorkommen.

Wenn nicht festgelegt wird, :was bei Verletzung des MoU :stuck_out_tongue:assiert, unterliegt man dann :automatisch dem deutschen :Recht?

Nein. Welches Recht gelten soll, müssen die Vertragspartner vorher vereinbaren.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

was genau ist denn rechtlich ein Memorandum of Understanding?
Ist es rechtlich verpflichtend, sich an die Inhalte des MoU zu
halten?

es handelt sich dabei um etwas, das man im deutschen als Absichtserklärung oder Vorvertrag bezeichnen würden. Sind nicht explizit bestimmte Konsequenzen aufgeführt, falls sich eine Seite nicht daran hält, ist das ganze nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.

Da der Sinn solcher Pamphlete gerade ist, sich nicht zu binden, stehen solche Klauseln üblicherweise nicht drin. Ein MoU dient lediglich dazu, eine Absicht zu dokumentieren - gegenüber wem auch immer. Der Fall, den Du beschreibst, klingt sehr nach Reviermarkierung, d.h. einer der beiden will vermeiden, daß sich der Partner einem anderen Kooperationspartner zuwendet, während man sich noch überlegt, ob man mit der Zusammenarbeit was anfangen kann.

Gruß,
Christian

Hallo Wolfgang,

Ein Vertrag ist eine Willenserklärung zwischen mehreren
natürlichen und/oder juristischen Personen. Es ist anzunehmen,
daß die Beteiligten mit ihrem „Memorandum of Understanding“
eine Willenserklärung abgaben, also einen Vertrag schlossen.
Wozu wohl sonst setzt man eine Unterschrift unter ein
Schriftstück? Für den Fall der Verletzung eines Vertrags wird
i. d. R. auch gleich festgelegt, was dann passiert. Wird
nichts festgelegt, gelten die einschlägigen Bestimmungen z. B.
des BGB.

da ich nicht weiß, ob Du hier unten noch mitliest und meine Antwort an Soren ging, hier noch ein Wort dazu: Nach meiner Erfahrung enthalten die Texte weder Ausstiegs- oder Strafklauseln und erst recht keine konkreten Bedingungen, die man als Vertrag interpretieren könnte.

Wenn ich es mir recht überlege, ist die Wahrscheinlichkeit ohne MoU höher als mit. Da fällt mir auch gerade noch ein, daß es ein MoU zwischen dem Erwerber meines früheren Arbeitgebers und dem gekauften Unternehmen gab. Die IST-Situation könnte kaum mehr von der SOLL-Situation abweichen, außer vielleicht, man hätte den Turm in Frankfurt gesprengt, eine McDonalds-Niederlassung auf den Ruinen errichtet und alle Überlebenden in Kaulquappen oder Borkenkäfer verwandelt. Zeitraum zwischen MoU und verbrannter Erde: knappe vier Jahre.

Gruß,
Christian