Gibt es ein übergeordnetes Gesetz, in dem geregelt wird, wann ein Bauvorhaben nach VOB ausgeschrieben werden muss? Oder gibts es nur die VOB auf die man sich bezieht?
Kennt jemand eine Seite, in der Gerichtsurteile rund um die VOB stehen?
Gibt es ein übergeordnetes Gesetz, in dem geregelt wird, wann ein Bauvorhaben nach VOB ausgeschrieben werden muss? Oder gibts es nur die VOB auf die man sich bezieht?
Kennt jemand eine Seite, in der Gerichtsurteile rund um die VOB stehen?
Betrachte es als „Selbstmord“ nicht nach der VOB auszuschreiben. Gewerbliche müssen nach VOB anbieten, wobei abweichungen bedingt erlaubt sind.
http://www.ra-pauli.de/Baurecht.htm
Salute
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Gibt es ein übergeordnetes Gesetz, in dem geregelt wird, wann
ein Bauvorhaben nach VOB ausgeschrieben werden muss? Oder
gibts es nur die VOB auf die man sich bezieht?
hallo,
nur öffentliche stellen sind verpflichtet bei ihrer ausschreibung die vob zugrundszulegen. private - egal ob gewerblich oder nicht - sind es grundsätzlich nicht.
wenn die geltung der vob zwischen den vertragsparteinen nicht ausdrücklich vereinbart wird, gilt sie auch nicht.
die vob hat in deutschland weite akzeptanz gefunden, dass heißt aber nicht, dass es nicht im einzelfall günstiger sein kannn, eigene vertragsmuster entwerfen zu lassen, was allerdings kostenintensiv ist.
mfg A.
Hallo woknap,
Gibt es ein übergeordnetes Gesetz, in dem geregelt wird, wann
ein Bauvorhaben nach VOB ausgeschrieben werden muss?
I.d.R. in den jeweiligen Haushaltsgestzen des Bundes und der Länder, in den Bedingungen der einzelnen Förderprogramme, weiterhin in länderspezif. Vergabegesetzen SächsVG inkl. Sächs.VDVO
Kennt jemand eine Seite, in der Gerichtsurteile rund um die
VOB stehen?
google doch mal nach Vergaberecht.
Wenn Du was zum Background/ZIelrichtung blicken lässt, gibt es vielleicht Sachen, die ich noch erzählen könnte.
Ciao maxet.
Hallo, danke für deine Antwort!
Ich habe viele Fragen zur VOB. Eine wichtige wäre:
Wir machen viele Ausschreibungen im Bereich der STeinrestaurierung. Das Gebiet Restaurierung (insbesondere Wandmalerei) ist jedoch nicht VOB-konform auszuschreiben.
Wir haben in unserern eigenen Vortexten daher immer Sachen, in der wir die VOB ausschließen oder negieren.
Z.B. gibt es die Klausel mit den Mehrmengen von 10% und der Möglichkeit der Verhandlung über den EH-Preis. Das ist bislang noch nicht vorgekommen, kann aber passieren. Wenn ich jetzt in das LV, in den „eigenen Vortext“ hineinschreibe: Bei Massenmehrungen und MAssenminderungen sind keine Veränderungen des EH-Preises möglich- inwieweit ist das denn durchzusetzen? Vor allem, wenn es vor Gericht gehen würde?
Weiterhin schreiben wir: Keine Abrechnung von Mindestgrößen bei Flächenmaßen etc…Die VOB sieht jedoch Aufmaß und Abrechnung nach Mindesgrößen vor.
Hast du Erfahrungen oder einen Rat das rechtssicher zu machen?
Hallo woknap,
Wir machen viele Ausschreibungen im Bereich der
STeinrestaurierung. Das Gebiet Restaurierung (insbesondere
Wandmalerei) ist jedoch nicht VOB-konform auszuschreiben.
Hier ist zu klären, ob die VOB überhaupt einschlägig ist.
Steinrestaurierung: VOB
Wandmalerei: könnte als VOF laufen
Wie steht es mit den geschätzten Vergabesummen ? Bundesland ?
Z.B. gibt es die Klausel mit den Mehrmengen von 10% und der
Möglichkeit der Verhandlung über den EH-Preis. Das ist bislang
noch nicht vorgekommen, kann aber passieren. Wenn ich jetzt in
das LV, in den „eigenen Vortext“ hineinschreibe: Bei
Massenmehrungen und MAssenminderungen sind keine Veränderungen
des EH-Preises möglich- inwieweit ist das denn durchzusetzen?
Moment der §2 VOB/B besagt ‚kann‘, d.h. wenn niemand schreit, bleibt es beim alten EP, ausserdem ist bei Mengenerweiterung i.d.R. eine EP-Reduzierung drin
Vor allem, wenn es vor Gericht gehen würde?
könnte klappen.
Weiterhin schreiben wir: Keine Abrechnung von Mindestgrößen
bei Flächenmaßen etc.Die VOB sieht jedoch Aufmaß und
Abrechnung nach Mindestgrößen vor.
Rechnet ihr jeden einzelnen cm2 ab ? Ist es bei der Aufmassbildung nicht so, dass man da eh +/-2 cm misst ?
Hast du Erfahrungen oder einen Rat das rechtssicher zu machen?
Wenn Dir die Sache hier zu heikel wird, kannst Du mich auch anmailen. Interessant, wäre neben den Antworten auf obige Frage auch die aktuelle Texte (natürlich mit gelöschten Orts-/objektangaben).
Ciao maxet.