Gebrauchtwagenkauf - Garantie

Hallo Forumler!

Ich habe letzte Woche meinen alten Golf III gegen einen Golf IV BJ. 99 vom Händler eingetauscht.

Es war eine BMW-Händler und ich habe 1 Jahr Europlus Gebrauchtwagen-Garantie. Angeblich könnte ich damit bei Problemen zu jedem VW-Händler gehen (ausgenommen Verschleissteile natürlich).

Jetzt habe ich leider schon mehrere Mängel festgestellt:

  • Sitzheizung auf der Fahrerseite funkt. nicht.

  • Scheinwerferwaschanlage funkt. auf einer Seite nicht

  • Ein Funk-Klappschlüssel funkt. nicht (sieht nagelneu aus, Batterie neu)

  • Waschanlage Heckscheibe undicht (Wasser läuft am Schloss raus)

  • Beleuchtung im Kofferraum und am Make-up Spigel funkt. nicht

  • Motor im Leerlauf unruhig (Drehzahl schwankt zwischen 700-950)

Dann hatte der Händler mir gesagt, dass sie die Inspektion machen werden und auf meinen Wunsch wenn nötig den Zahnriemen wechseln werden (KM-Stand 97000). Bei der Abholung hiess es Zahnriemenwechsel ist erst bei 120000 fällig. Jetzt hab ich aber mehrfach nachgelesen das es bei 90000 fällig ist.
(BJ 99, 1.6 SR, 74Kw)

Wie sollte ich mich jetzt verhalten, wenn ich den Händler am Donnerstag damit konfrontiere?

Habt Ihr Erfahrung mit Gebrachtwagengarantien? Hab ich Chancen, die Mängel beheben lassen zu können?

Danke für eure Antworten!!!

Konkrete Fragen dürfen nicht beantwortet werden
Geldbußen für den Antworter können die Folge sein.
Jakob

Ahaa ???

Na ja, so ganz sehe ich das nicht

Geldbußen für den Antworter können die Folge sein.
Jakob

Hallo Jakob,

wenn ich das in der FAQ richtig gelesen habe…

Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass Steuer- und Rechtsanfragen den Charakter einer Diskussion haben müssen, ansonsten dürfen sie von unseren Mitgliedern, die Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte sind, aus berufsrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden - selbst gegen Entgelt! Steuerberater und Rechtsanwälte dürfen unentgeltliche Hilfeleistungen nur an Angehörige i.S.d. § 15 AO erbringen, sonst nicht (siehe §§ 3-5 StBerG)!

… darf ich als Nichtjurist und als Nichtsteuerberater jedem kräftig Tipps geben. Ich denke deine Auslegung des „ist verboten“ ist hier zu großzügig.

Falls ein Mod hier mitliest: Dieses Thema sollte nochmal deutlicher in den FAQ und der Netiquette heraus gestellt werden.

Gruß

Matthias

Hallo,

zunächst gilt es zu klären:

Bist Du Verbraucher im Sinne des BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.) ?

Wenn dies zutrifft, sollten die Mängel, unabhängig von der Garantie, vom Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung (BGB § 434, BGB § 437, BGB § 439) kostenlos zu beheben sein, es sei denn, die Mängel waren bei Kauf bekannt.

Die Garantie ist für Mängel, die während der Garantiezeit auftreten relevant. Die Gewährleistung ist relevant für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, was hier zutreffend sein dürfte.

Die Garantie hat hiermit zunächst nichts zu tun. Der Verkäufer dürfte aufgrund des BBG hierfür haften. Er ist der Ansprechpartner, lass dich nicht von ihm aufgrund der Garantie abwimmeln.

Solltest du als Unternehmer im Sinne des BGB den Vertrag abgeschlossen haben, sähe es ggf. anders aus.

Gruß

Matthias

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Geldbußen für den Antworter können die Folge sein.
Jakob

Hallo Jakob,

Rechtsberatungsgesetz
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-12, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 21a des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2072):
Artikel 1
§ 1 [Behördliche Erlaubnis]

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:
5000 Euro Geldbuße bei Zuwiderhandlung mgl.

Als geschäftmäßig gilt: Bereits mehr als 1 mal in solcher Angelegenheit der Rechtsberatung tätig gewesen zu sein.
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/gesetzgebung/a…

Sicherlich darfst Du das tun und mglw haften , für falsche Auskünfte §823 II,
von einer Geldbuße mal abgesehen.

Jakob

wenn ich das in der FAQ richtig gelesen habe…

Der Grund für diese Vorgehensweise ist, dass Steuer- und
Rechtsanfragen den Charakter einer Diskussion haben müssen,
ansonsten dürfen sie von unseren Mitgliedern, die
Steuerfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellte sind,
aus berufsrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden -
selbst gegen Entgelt! Steuerberater und Rechtsanwälte dürfen
unentgeltliche Hilfeleistungen nur an Angehörige i.S.d. § 15
AO erbringen, sonst nicht (siehe §§ 3-5 StBerG)!

… darf ich als Nichtjurist und als Nichtsteuerberater jedem
kräftig Tipps geben. Ich denke deine Auslegung des „ist
verboten“ ist hier zu großzügig.

Falls ein Mod hier mitliest: Dieses Thema sollte nochmal
deutlicher in den FAQ und der Netiquette heraus gestellt
werden.

Gruß

Matthias

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Danke für eure Antworten!!!

So,

ich war heute bei dem BMW-Händler, wo ich den Wagen gekauft habe.

Er was sichtbar nicht sehr froh mich so schnell wieder zu sehen und schickte mich in den Service-Bereich, wo man sich die Mängellliste angehört hat und mir einen Termin für nächste Woche gegeben hat.

Als sie sagten, dass sie zwar keine Ahnung von VW-Fahrzeugen haben fragte ich, warum sie nicht direkt einen Termin bei VW machen?

Die Antwort: „Wir versuchen es erstmal selber“.

Jetzt bin ich mal gespannt wie die das hinkriegen…