Mal angenommen

jemand würde im Netz stöbern und würde auf einer Website eine eigene Studienarbeit finden, die zudem dort noch kommerziell genutzt wird, hätte dieser Jemand dann nicht Chancen diesem Websitebetreiber erfolgreich gehörig eine in den Dings zu treten?

Weiter angenommen dieser Service war mal umsonst und der Autor hatte dort seine Arbeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Hätte der Betreiber der Seite den Autor über die Umstellung der Seiten nicht informieren müssen?

An dieser Stelle würde ich jetzt herzlich grüßen…

…wenn ich der Autor einer Studienarbeit wäre, die nun kommerziell von einem Anderen im Netz genutzt werden würde… :wink:

Das kommt darauf an unter welchen Bedingungen die Arbeit zur Veröffentlichung bzw. Verwendung überlassen worden ist.
Ist die Arbeit als Student im Rahmen eines Examens erstellt worden und wird nun von der Uni verwertet? Oder wurde die Arbeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses erstellt? Gib mal ein paar Details, so pauschal lässt sich das sonst nur sehr ungenau bewerten.

mfg
Simon

…nö, es war - wie gesagt - eine Studienarbeit, die mal irgendwo kostenlos veröffentlicht wurde. Nix in Angestelltenverhätltnis, im Auftrag, o. ä.

Entweder hat der vormals kostenlose Anbieter zwischenzeitlich seinen Service kommerzialisiert oder es ist ein anderer, der einfach irgendwas im Netz Veröffentlichtes ohne die Zustimmung der Autoren zusammenträgt…

Um an die Dokumente zu kommen, muss der User bezahlen - ich find’s irgendwie dreist…

Insofern die Veröffentlichung der Arbeit durch den Autor wirklich nur per gutem Willen geschah kann er über die Verbreitung der Arbeit natürlich auch frei verfügen, dementsprechend also auch eine Veröffentlichung in bestimmter Form untersagen.
Handelt es sich wirklich um eine Studienarbeit wäre zudem zu bedenken ob die Uni Rechte an der Arbeit hält (dem ist öfter so als man meinen mag).

mfg
Simon

Hallo John,

jemand würde im Netz stöbern und würde auf einer Website eine
eigene Studienarbeit finden, die zudem dort noch kommerziell
genutzt wird, hätte dieser Jemand dann nicht Chancen diesem
Websitebetreiber erfolgreich gehörig eine in den Dings zu
treten?

Solang du keinen extrem nachteiligen Vertrag abgeschlossen hast (vgl. die AGB von Anno dunnemals), dann sollte es ausreichen, denen schriftlich sämtliche Nutzungsrechte zu entziehen.

Weiter angenommen dieser Service war mal umsonst und der Autor
hatte dort seine Arbeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
Hätte der Betreiber der Seite den Autor über die Umstellung
der Seiten nicht informieren müssen?

Was steht in den AGBs von anno dunnemals ?
Die Umwandlung ehemals kostenloser Hausaufgabenseiten in Dial-up-finanzierte Kommerzdienste soll wohl inn den letzten paar Jahren häufiger vorgekommen sein.

Ciao maxet.