Schadensersatzforderung wegen kurzfristiger Absage

Hallo,

ich organisiere als Einzelkaufmann gewerblich Busreisen.

Ich habe diesbezüglich am Pfingstsamstag einen Ausflug organisiert und einen 50-Sitzer Omnibus vor mehreren Wochen angemietet. Bestätigung per Fax habe ich natürlich. Die Fahrt war mit 50 Teilnehmern komplett ausgebucht.

Freitag nachmittag um 16:00 Uhr sagt mir das Busunternehmen in einem lächerlichen handschriftlichen Fax „Bus steht doch nicht zur Verfügung. Wir können morgen nicht fahren. Tut mir Leid. Gruß X“ ab.

Anrufe meinerseits wurden nicht abgehoben. Als ich ohne Rufnummernübermittlung anrief, wurde als ich mich meldete sofort aufgelegt.

Am Pfingstsamstag sind fast alle Omnibusunternehmen ausgebucht. Mit viel Energie und Glück, konnte ich ein Ersatzunternehmen finden. Dieses Unternehmen ist aber 150km weg vom Abfahrtsort und zwecks Kurzfristigkeit und notwendig eines 2. Fahrers für dieses Unternehmen war die Fahrt um einiges teurer. Aber wäre kein Bus erschienen, wäre das für mein Gewerbe eine mittlere Katastrophe gewesen.

Frage:

Kann ich den Differenzbetrag voll geltend machen?

Die AGB kenne ich nicht (habe ich in 8 Jahren Organisation mit 20 Fahrten pro Jahr noch nie irgendwo einsehen müssen). Es ist ein kleineres Unternehmen, wahrscheinlich haben die nicht mal gescheite AGB…

Andere Frage: Was wäre gewesen, wenn ich kein Ersatz gefunden hätte. Das Fax Freitag nachmittag gar nicht bemerkt hätte usw.? Der Image-Schaden meines Gewerbes würde in die Tausende gehen…

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe

Hallo!

Hach, wir gerne würde ich Dir antworten … oder auch ein Kollege, der in Deiner Nähe wohnt … aber was brächt’s? Du kannst ja noch nicht mal die Boardregeln lesen…

Jaja, ich weiss, es gibt hier Regeln in diesem Brett…

Aber wie dem auch sei: An einem FREITAG, auch noch NACHMITTAG, per FAX abzusagen, sprich, von einem Vertrag zurückzutreten, ist mehr als unter aller Sau.

Ich hoffe, es war nicht dein erster Kontakt zu dieser Firma - wenn ja, werden sie nicht viel zu spüren bekommen, wenn dies auf jeden Fall dein letzter war.

Ich würd’ einfach mal zu nem Anwalt gehen, mir von ihm nen Brief aufsetzen lassen, den Du in DEINEM Namen an die Firma schickst - sollte die Reaktion negativ sein, schaltest Du offiziell den Anwalt ein.

Ich hab von Recht keine Ahnung, würde aber als Laie dies tun, und hatte auch schon mehrere Chefs, die das gleiche getan haben oder hätten.

Gruss, isabel

Hallo Andreas,

da du über eine Bestätigung verfügst, hast du m.E. einen gültigen Vertrag,der zu erfüllen ist. Einzige Ausnahme wäre wahrscheinlich höhere Gewalt, auf die sich dein Partner aber nicht zu berufen scheint, da er nicht mla mit dir spricht… Ich würde den Differenzbetrag in jedem Fall versuchen einzufordern, aber nix ohne Anwalt… Der kann dir auch sagen, was du konkret ansetzen kannst. Oder bist du vielleicht zufällig Mitglied einer RV-Kooperation? Die können dir da im Allgemeinen auch helfen.

Gruß

HariBoo

Hallo,
da hast Du aber Glück gehabt, dass Du noch Ersatz gefunden hast. Ich habe einmal erlebt, dass Busunternehmen unseren Betriebsausflug, gebucht drei Monate vorher, einfach vergessen hatte. Resultat: ein Teil arbeitete, ein Teil fuhr mit der Bahn irgendwo in die Nähe.
Gruss
Rainer

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