T-online sperre bei strittiger rechnung?

hallo,

angenommen, jemand zahlt einen umgetauschten artikel nicht, die t-online ist aber der meinung, er müsse ihn erst zahlen und dann bekommt er das geld bei der nächsten rechnung wieder zurückerstattet: darf die t-online den anschluss sperren, wenn er nicht zahlt, weil er ja den artikel nicht gekauft hat?

gruß
wega

Hallo Wega,

mit „umgetauschten artikel“ meinst Du wohl zurückgegeben, oder? Meines Erachtens dürfen Sie dir den Anschluss schon deshalb nicht sperren, da Du durch den Rücktritt der Rechtsgrund des Kaufvertrages in eine Rückgewährschuld umgewandelt hast. Damit besteht wohl keine Forderung der Telekom gegen Dich, welche Ihr erlauben würde Ihre vertraglich geschuldete Leistung zurückzuhalten.

mfg

Klaus

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hallo

mit „umgetauschten artikel“ meinst Du wohl zurückgegeben,
oder?

so ist es. der artikel wurde umgehend und unbeschädigt zurückgesandt.

Meines Erachtens dürfen Sie dir den Anschluss schon
deshalb nicht sperren, da Du durch den Rücktritt der
Rechtsgrund des Kaufvertrages in eine Rückgewährschuld
umgewandelt hast.

naja, wenn nichts gezahlt wurde, kann ja nichts zurückgewährt werden.

teht wohl keine Forderung der
Telekom gegen Dich, welche Ihr erlauben würde Ihre vertraglich
geschuldete Leistung zurückzuhalten.

einzig der passus, dass eine sperre möglich ist, sofern sich sich auf einen _anschluss_ bezieht, könnte eine sperre unrechtens machen, so wie ich das sehe, da die schuld, sich höchstens auf den zurückgesandten artikel bezieht.

gruß
wega