Angenommen auf einem größeren Gelände befinden sich verschiedene Behörden/Ämter und eine Firma samt ihren Parkplätzen.
Weiterhin angenommen, es würde jemand auf dem Parkplatz der Firma (sagen wir mal als Beispiel ein Fitnesscenter)parken, ohne Kunde zu sein.
Würde eigentlich eine „Schriftliche Abmahnung“ der Firma mit dem Hinweis, dass man verbotswidrig auf dem Kundenparkplatz parken würde und dafür 20 Euro als Arbeitsaufwand zu überweisen hätte, durchsetzbar sein?
Wie sähe es weitergesponnen aus, wenn man sich weigern würde zu bezahlen mit einer Drohung der kostenpflichtigen Halterermittlung und weiteren zivilrechtlichen Weiterungen aus? Möglich?
Wäre so etwas durchsetzbar?
Was mich stutzig macht ist die Summe,… schließlich kostet ein „normales“ Falschparkenknöllchen 5 Euro.
Würde eigentlich eine „Schriftliche Abmahnung“ der Firma mit
dem Hinweis, dass man verbotswidrig auf dem Kundenparkplatz
parken würde und dafür 20 Euro als Arbeitsaufwand zu
überweisen hätte, durchsetzbar sein?
Ja, denn es handelt sich um eine Besitzstörung, die der Besitzer nicht zu dulden hat.
Wie sähe es weitergesponnen aus, wenn man sich weigern würde
zu bezahlen mit einer Drohung der kostenpflichtigen
Halterermittlung und weiteren zivilrechtlichen Weiterungen
aus? Möglich?
Möglich, denn der Besitzer muss ja zu seinem Recht kommen dürfen.
Was mich stutzig macht ist die Summe,… schließlich kostet
ein „normales“ Falschparkenknöllchen 5 Euro.
Hervorragendes Judiz! Tatsächlich darf der geltend gemachte Schadenersatz nicht wesentlich höher liegen als die ortsüblichen Sätze.
Exemplarisch wird hier seit Jahren ein Urteil des AG Frankenberg/Eder 1 C 664/95 angeführt. Es wird Zeit, dass es mal ein aktuelleres Urteil einer höheren Instanz geben wird. Also, wie wär’s?
mal sowas aus der Praxis.
Das Grundstück wird irgendeinen Eigentümer haben.
In einigen Städten müssen Betriebe Kundenparkplätze ausweisen.
Ansonsten kostet es dem Gewerbetreibenden richtig Geld.
Der Eigentümer oder Pächter kann bestimmen, wer seinen
Parkplatz nutzen darf oder auch wer nicht. -Basta-
In solch einem Fall könnte man auch den Fremdparkplatznutzer abschleppen lassen und über den Rechtsweg diese Kosten einklagen.
-Da käme man mit dem 5€ Knöllchen nicht mehr hin.
Bei mir um der Ecke ist ein Diskounter und viele Personen haben es als
P+R Parkplatz entdeckt. Des öfteren habe ich schon gesehen, wie frühmorgens die PKW abgeschleppt werden.
Nur mal so als Denkanreiz, ansonsten kann ich mich meinen Vorschreibern anschließen…
Es wird Zeit das sich damit eine höhere Instanz beschäftigt, ob 20€
unangemessen wären.
Viele Grüße
Christian
danke erstmal für den Tip mit dem Gerichtsurteil, man weiss nie, wann man das mal brauchen kann.
Aber den „Fall“ kann man auch „anders“ klären.
Mit einem zerknirschten Lächeln fragen, wie es bei einem „Niewiedervorkommen“ aussieht, es beim Schreck zu belassen und den Zettel in die runde Ablage zu befördern.